Es ist geschafft! Der erste Meilenstein für die Neuregelung der grabenlosen Bauweisen ist veröffentlicht: das DVGW-Arbeitsblatt GW 302-1 "Grabenlose Bauweisen – Teil 1: Unternehmen zur Rehabilitation und Neulegung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen".
Der gemeinsame Arbeitskreis „Grabenlose Bauweisen“ von rbv, GSTT und RSV hat in intensiver und kooperativer Arbeit die Vorlage für ein neues Regelwerk geschaffen, welches anschließend die Gremien des DVGW passiert hat und nun im Weißdruck vorliegt.
Das Arbeitsblatt hat das Ziel, die Konformitätsbewertung von Unternehmen, die grabenlose Bauweisen anwenden, zu ermöglichen und zu erleichtern. Es ersetzt das bisherige Arbeitsblatt GW 302. Dieses wurde im Jahr 2001 veröffentlicht und legte Qualifikationskriterien für Unternehmen im Bereich grabenlose Neulegung und Rehabilitation von nicht in Betrieb befindlichen Rohrleitungen fest. Mit der Neuausgabe werden umfassende Änderungen vorgenommen, um die Anforderungen für die grabenlose Bauweise klar und präzise zu definieren und befindet sich damit auf Augenhöhe zur offenen Bauweise nach GW 301.
Gleichzeitig grenzt das Dokument den Anwendungs- und Ausführungsbereich eindeutig von der offenen Bauweise ab. Auf Initiative des rbv und mit Autorisierung durch den zuständigen DIN-DVGW-Normenausschuss ging man gemeinsam mit den Partnerverbänden die Überarbeitung des bestehenden Regelwerks an, um unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen der Branche weiterhin bestmögliche Qualität zu sichern.
Um alle im Bereich grabenloser Bauweisen tätigen Akteure zu erreichen und zu Informieren, nutzte der Verband neben den allgemeinen Kommunikationskanälen auch die gemeinsame Informations-veranstaltung „Grabenlose Bauweisen“ von GSTT und rbv. Diese fand am 22. und 23. November 2023 in Berlin mit der Vorstellung des druckfrischen Werkes und Erläuterungen statt.
Es ist wichtig, dass alle im Bereich grabenloser Bauweisen tätigen Akteure, einschließlich Planer, Netzbetreiber und ausführende Unternehmen, über diese Änderungen informiert sind und dadurch sicherstellen, dass ihre Arbeitspraktiken den aktualisierten Anforderungen entsprechen. Damit werden sowohl eine definierte Ausführungsqualität als auch die erforderliche Anwendungssicherheit der grabenlosen Rehabilitations- und Neulegungsverfahren ermöglicht sowie eine einheitliche Konformitätsbewertung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 302-1 gewährleistet.
Mit der Überarbeitung von DVGW GW 302 (A), Ausgabe 2001, ist es vorgesehen, dass die gesamte bisherige Regelwerksreihe GW 320 ff. nur noch aus den folgenden drei Teilen bestehen wird.
DVGW GW 302-1 „Grabenlose Bauweisen – Teil 1: Unternehmen zur Rehabilitation und Neule-gung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen“ enthält die Anforderungen und Prüfungen der Unternehmen in Bezug auf die jeweiligen grabenlosen Bauweisen und dient der Konformitäts-bewertung.
DVGW GW 302-2 „Grabenlose Bauweisen – Teil 2: Rehabilitation von Druckrohrleitungen – Ver-fahrenstechnik“ enthält sämtliche bisherigen grabenlosen Verfahren, bei denen unter Nutzung der bestehenden Trasse eine vorhandene Rohrleitung rehabilitiert oder erneuert wird. Teil 2 wird daher die bisherigen DVGW-Regelwerke GW 320‑1 (A), GW 320‑2 (A), GW 322‑1 (A), GW 322‑2 (A), GW 323 (M), GW 325 (A), GW 327 (A) und W 343 (A) ersetzen. Weiterhin ist vorgesehen, dass mit dem vor Ort härtenden Schlauchlining und dem Lining mit eingezogenen Schläuchen zwei neue Verfah-ren aufgenommen werden.
DVGW GW 302-3 „Grabenlose Bauweisen – Teil 3: Neulegung von Druckleitungen – Verfahrens-technik“ enthält bisherige grabenlose Verfahren, bei denen ohne Nutzung der bestehenden Trasse eine neue Rohrleitung gebaut wird. Daher ersetzt Teil 3 die bisherigen DVGW-Arbeitsblätter GW 321, GW 324 und GW 325. Außerdem sollen die Verfahren des ungesteuerten Rohrvortriebs aufge-nommen werden, wodurch die DVGW-Arbeitsblätter GW 304 und GW 304‑B1 entfallen sollen.
Hinweis:
Zertifikate nach GW 302 (Ausgabe 2001) der DVGW CERT GmbH verlieren unabhängig von der aufgedruckten Laufzeit spätestens am 30.09.2026 ihre Gültigkeit und müssen vorher durch eine so-genannte Deltaprüfung (idealerweise im Rahmen der Zwischenprüfung im 3. Jahr der Laufzeit eines bestehenden Zertifikates) umgestellt werden.