Gute Nachrichten für die weitere Nutzung von Gasnetzen. Wie bereits absehbar muss ab dem 1. Januar 2024 weiterhin möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Gegensatz zu früheren Fassungen sind in dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf des GEG auch Gasheizungen berücksichtigt, die H2-ready sind – also mit Wasserstoff betrieben werden können.
Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es seitens des Netzbetreibers einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Gasnetze hin zu Wasserstoff gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent grünem oder blauem Wasserstoff beziehungsweise andernfalls mit Biomethan oder anderen grünen Gasen auf Basis von Methan betrieben werden. Spätestens ab 2035 muss die Netztransformation zu Wasserstoff abgeschlossen sein und der Betreiber der Heizung muss 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Die Versorgung des Wasserstoffverteilnetzes muss dann über die darüber liegenden Netzebenen sichergestellt sein beziehungsweise über abgekoppelte Netze mit lokaler Erzeugung.
Dies ist dem 155-seitigen Entwurf der Novelle des GEG zu entnehmen. Nach Abschluss der Konsultationsphase im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung am 11. April 2023 soll dann ebenfalls noch im April 2023 die Kabinettbefassung erfolgen.
Wir begrüßen die Anpassungen im Gesetzentwurf in Richtung Technologieoffenheit. Gemeinsam mit verschiedenen Branchenverbänden haben wir uns in den letzten Monaten immer wieder für einen technologieoffenen Ansatz unter der Berücksichtigung von Wasserstoff und weiteren klimaneutralen Gasen auch im Wärmemarkt stark gemacht. Aber dennoch gibt es weiteren Nachbesserungsbedarf.