Der Bundesrat hat am 25. Juni nach langjähriger Vorarbeit die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Damit werden erstmals Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter festgelegt und einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben, getroffen.

Auch sollen künftig Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver werden, damit immer weniger Primärbaustoffe zum Einsatz kommen und natürliche Ressourcen geschont werden. Im Vorfeld der Bundesratsanhörung hatten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Deutsche Abbruchverband (DA) eine dringend erforderliche Nachbesserung der Verordnung angemahnt.

2021 umgang bodenNach Angaben des Bundesministeriums Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind mineralische Abfälle der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Mineralische Abfälle können zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz, vor allem bei technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Auch die zunehmende Bauaktivität in Deutschland mache es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.

Verschiedene Rechtstexte enthalten

Die „Mantelverordnung“ sieht die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie die Änderung der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor. Ziel der Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung ist es, die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben.

Ein langer Weg

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat am 25. Juni 2021 wird die Mantelverordnung nun Realität und wird zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Gleichwohl wurden Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Bau- und Abbruchwirtschaft hatte Nachbesserung angemahnt

2021 umgang boden02Noch im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten der Hauptverband HDB, ZDB sowie DA darauf hingewiesen, dass mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der behördlichen Kontrollen zu rechnen sei, falls der Bundesrat dem Entwurf der Mantelverordnung in der vorliegenden Fassung zustimme und diese in zwei Jahren unverändert in Kraft träte. Die Verbände hatten deutlich ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass die Argumente der am meisten betroffenen Branchen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Man solle bereits die Zeit bis zum Inkrafttreten für Korrekturen nutzen, so die Spitzenorganisationen der Bau- und Abbruchwirtschaft. Auch eine sorgfältige Evaluation ökologischer und ökonomischer Wirkungen von Anfang an sei unverzichtbar. „Ohne möglichst einfache und praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen – gerade im Straßen- und Schienenwegebau – wird die aktuelle Verwertungsquote von rund 90 Prozent im Bereich der mineralischen Bauabfälle nicht gehalten werden können“, erneuerte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, René Hagemann-Miksits, seine Kritik und betonte, dass die Mantelverordnung erhebliche Auswirkungen auf den Infrastrukturbereich habe, aber nicht den Einbau von RC-Baustoffen im Gebäudebereich regele.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, wies erneut auf das Fehlen einer Abfallende-Regelung hin, die präzise aufzeigt, ab wann ein RC-Baustoff den Produktstatus erreicht. „Es wurde leider verpasst, diese Regelung in der Ersatzbaustoffverordnung zu verankern, dadurch Rechtssicherheit zu schaffen und einen attraktiven Absatzmarkt für gütegesicherte RC-Baustoffe zu befördern“, bedauerte Pakleppa. Dem pflichtete auch der Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, Andreas Pocha, bei. Dringend erforderlich sei aus Sicht der drei Verbände zudem ein einheitliches Probenahme- und Analyseverfahren, auf dessen Grundlage verlässlich entschieden werden könne, ob Recycling möglich sei oder die Abfälle deponiert werden müssten. Bund und Länder müssten zudem eine Deponiestrategie aufsetzen, um auch dezentral ausreichende Deponiekapazitäten zu gewährleisten. Dies sei nicht zuletzt notwendig, um unnötige Transporte für aus bautechnischen oder umweltrechtlichen Gründen nicht verwertbare Abfälle zu vermeiden, betonten die Vertreter der Bau- und Abbruchwirtschaft unisono.


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV