Wichtige Regelungen eindeutig formuliert
Die alte „BGR 119 – Fernwärmeverteilungsanlagen“, jetzt „DGUV Regel 103- 002“ hatte bezüglich ihrer Nummerierung bekanntermaßen schon längst ausgedient. Nun wurde diese auch inhaltlich grundlegend aktualisiert.
Die wichtige Branchenregel wurde unter Beteiligung eines Vertreters des Technischen Ausschusses Fernwärme vollständig überarbeitet und den aktuellen Anforderungen des Netzbetriebes angepasst. Besonderer Wert wurde dabei unter anderem auf eine saubere Begriffsbestimmung gelegt, um sprachliche Klarheit zu schaffen.
Arbeits- und Prozesssicherheit
Im Rahmen der Überarbeitung wurde der herausragenden Bedeutung der Gefährdungs-
beurteilung besonders Rechnung getragen. Der Anwender findet nun umfassende Hilfestellungen bei allgemeinen Fragen der Arbeitssicherheit rund um Fernwärme-
verteilungsanlagen. Darüber hinaus nahmen die Themen „Arbeiten an Fernwärmeanlagen“ und „Schächte und Versorgungstunnel“ breiten Raum ein. Auch das Thema „Sonderverfahren“, wie das Arbeiten an in Betrieb befindlichen Leitungen, fand eine besondere Berücksichtigung. Die Umsetzung dieser Sonderverfahren ist vor allem in dem AGFW-Arbeitsblatt FW 432 – „Anforderungen an die Erstellung eines Rohrabzweiges an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen aus Stahl nach dem Anbohrverfahren“ geregelt. Nun ist es gelungen, das AGFW-Arbeitsblatt und die neue DGUV Regel 103-002 in diesem Punkt in Einklang zu bringen, um abweichende Regelungen zu vermeiden. Dies ist als großer Erfolg hervorzuheben, der sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber Klarheit in der Anwendung schafft.
Mit der Publikation der abgeschlossenen Überarbeitung ist für das laufende Jahr zu rechnen. (rbv)