Die Einhaltung höchster Standards zur Arbeitssicherheit ist neben allen technischen und qualitativen Anforderungen immer schon eine wesentliche Grundvoraussetzung aller Tätigkeiten des Leitungsbaus. Leider gab es für einen gezielten Arbeitsschutz für den Bau von Leitungen im Grenzbereich zu Verkehrswegen bislang keine individuell auf diese komplexen Rahmenbedingungen abgestimmten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Dies hat sich mit Inkrafttreten der ASR A5.2 im Dezember 2018 grundlegend geändert.
Kommentar von Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Lukas Romanowski, rbv-Referent
Das ist ein großer Zugewinn an Arbeitssicherheit für unsere Branche, den wir aber nur gemeinsam mit Auftraggebern und Netzbetreibern zuverlässig umsetzen können. Zwar liegt es in der Verantwortung des Leitungsbauers, die Sicherheit seiner Mitarbeiter organisatorisch zu managen. Aber nur wenn Auftraggeber so früh wie möglich Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit gleichwertig in ihrer Planung berücksichtigen, werden Leitungsbauer dieser Verantwortung zu 100 Prozent nachkommen können. Alle müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, denn der Platzbedarf für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten vor Ort auf der Baustelle darf niemals mit dem Platzbedarf für den Verkehr konkurrieren. Hier herrscht gerade auch in den Straßenbauämtern noch viel Informationsbedarf, damit tatsächlich alle sicherheitsrelevanten Anforderungen von Baumaßnahmen im Grenzbereich zum Straßenverkehr korrekt ausgestellt werden können. Für eine zielgerichtete Schulung der Leitungsbauer – auch in Hinblick auf die neuen Regelungen einer aktualisierten RSA, die wir noch im laufenden Jahr erwarten – bietet der Rohrleitungsbauverband verschiedene Angebote. Und auch unser neuer Infopoint wird dazu beitragen, die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zu bündeln, damit Sicherheit immer Vorfahrt hat.