Bei jeder Baustelle fällt Bodenaushub an, der erhebliche Kosten verursachen kann – insbesondere, wenn dieser mit Schadstoffen belastet ist. Aber auch unbelasteter Boden wird regelmäßig zu Abfall, wenn er nicht auf dem Grundstück oder in der Baumaßnahme wieder eingebaut wird.
Vor diesem Hintergrund sind alle Beteiligten einer Tiefbaumaßnahme – Auftraggeber wie Auftragnehmer – schon vor Baubeginn dazu verpflichtet, sich über die konkrete Beschaffenheit des Bodens kundig zu machen und eine detaillierte Prüfung der in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen vorzunehmen. Das ist die Grundlage für die gemeinsame Festlegung des späteren mitunter notwendigen Entsorgungsweges bzw. des Entsorgungskonzeptes. Da sich hinsichtlich der Entsorgung des Bodenaushubs sowohl bei Leitungsbauunternehmen als auch bei Netzbetreibern viele Fragen stellen, haben rbv und Bauindustrie in dem gemeinsamen Infopoint Technik „Umgang mit mineralischen Abfällen im Leitungsbau – Was Sie wissen sollten“, Teil 2 wesentliche technische Grundlagen zum Thema Bodenaushub zusammengestellt. Juristisches Grundlagenwissen wurde bereits in dem 2017 erschienenen Teil 1 des Infopoints dargelegt.
Sie finden hier beide rbv-Infopoints zum kostenlosen Download.