Am 15. Mai 2019 hat das Bundeskabinett die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und damit auch die Mindestausbildungsvergütung für Azubis beschlossen. Demnach erhalten Auszubildende, deren Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat.

Bis zum Jahr 2023 steigert sich die Vergütung für das erste Lehrjahr schrittweise bis auf einen Betrag von 620 Euro. Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, sie wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch steigende Aufschläge Rechnung getragen.

Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem jeweiligen Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr. Für Auszubildende tarifgebundener Unternehmen ändert sich dahingegen nichts. Sie erhalten die im Tarif festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung, die in der Regel meist über dem nun beschlossenen gesetzlichen Mindestlohn liegt. So liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beim Rohrleitungs- beziehungsweise Kanalbauer derzeit zwischen 610 und 690 Euro.

Weitere Informationen zu dem Thema Mindestvergütung für Auszubildende gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung hier.
(Quelle: BMBF/ rbv)

 


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