Ausnahmen für das Handwerk beim Einbau digitaler Tachographen - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die Pflicht zum Einbau digitaler Tachografen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen Gesamtmasse ausgedehnt.

Doch laut einem vom Parlament im April vorgelegten Vorschlag sind Ausnahmen für das Handwerk sowie spezielle Regelungen für Baufahrzeuge geplant.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Bericht zum digitalen Tachografen angenommen und die Pflicht zum Einbau auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt, um den zunehmenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich zu regulieren. Das Handwerk hatte schon im Vorfeld Ausnahmen gefordert, der EU­Beschluss sieht solche jetzt auch vor, die jedoch erst nach der Verabschiedung durch den Europäischen Rat in Kraft treten können. Dabei ist entscheidend, dass die EU die Ausdehnung der Tachografenpflicht auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen nur für den grenzübergreifenden Warentransport vorschreibt. Auch für den Werkverkehr ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.

Wenn der Europäische Rat den Plenumsbeschluss bestätigt, sind künftig Fahrten mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen, die in einem Radius von 150 Kilometern um den Betriebsstandort stattfinden, von den Aufzeichnungspflichten mit digitalen Tachografen ausgenommen. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern. Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen müssen ihre Fahrten dann nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen. Maßgeblich ist hierbei, wie bei den derzeit bereits geltenden Ausnahmen, dass das Lenken der Fahrzeuge für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt und die Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt.

Die konkreten Regelungen

2019 Tachomaten verkleinertFahrzeuge unter 2,4 Tonnen sind für Fahrten innerhalb Deutschlands sowie grenzüberschreitende Fahrten von der Tachografenpflicht ausgenommen. Fahrzeuge von 2,4 bis 3,5 Tonnen brauchen innerhalb Deutschlands keinen Tachografen. Bei Grenzüberschreitung gilt eine Tachografenpflicht, wenn sie sich mehr als 150 Kilometer vom Firmensitz entfernen. Dagegen brauchen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerhalb Deutschlands einen Tachografen, wenn sie sich mehr als 150 Kilometer vom Firmensitz entfernen. Das gilt auch für grenzüberschreitende Fahrten. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen fallen unter die Tachografenpflicht. Für Baufahrzeuge ist die folgende Regelung vorgesehen: Baufahrzeuge bis 44 Tonnen fallen unter die Tachografenpflicht, wenn sie sich mehr als 100 Kilometer vom Firmensitz entfernen. (ZDH/handwerkmagazin)

Den vollständigen Text der vorgeschlagenen Verordnung finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments


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