Wissenschaftliche Studien zeigen: Datenbrillen können bereits heute als technische Arbeitshilfe zur beruflichen Teilhabe beitragen. Dies ist nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlicher Art interessant. Mit Datenbrillen lassen sich auch Arbeitsprozesse gezielt optimieren. Im Bauwesen etwa können sie dazu genutzt werden, 3D-Modelle eines Bauwerks schon vor Baubeginn begehbar zu machen.
Zugleich birgt der betriebliche Einsatz von Datenbrillen die Gefahr, dass persönliche Freiheitsrechte der Beschäftigten verletzt werden. Daher bedarf es einer Anpassung sozial- und datenschutzrechtlicher Regelungen. (IAB-Forum)
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