Netzausbaumaßnahmen bedarfsgerecht planen - Im Dezember 2018 hat die Bundesnetzagentur die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas) 2018­2028 abgeschlossen und ein Änderungsverlangen an die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) gerichtet. „Die Bundesnetzagentur bestätigt nur Netzausbaumaßnahmen, die bedarfsgerecht sind.

2019 netzausbau kleinDie Maßnahmen müssen außerdem in den Verantwortungsbereich der Fernleitungs-
netzbetreiber fallen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

NEP Gas 2018­2028

Der Entwurf des NEP Gas 2018-2028 umfasst insgesamt 159 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 7 Mrd. Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP Gas 2016-2026 41 Maßnahmen neu hinzuge-
kommen. Diese dienen vor allem der Marktraumumstellung von niederkalo-
rischem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas, dem Anschluss von neuen Gaskraftwerken sowie der Ableitung von Gas aus der geplanten Nord Stream-Erweiterung.

Bundesnetzagentur bestätigt 152 Maßnahmen

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 152 der von den FNB vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 6,85 Mrd. Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen einen Leitungsausbau von 1321 km und einen Verdichterausbau von 499 MW. Dazu gehört auch die EUGAL-Leitung von Lubmin an der Ostseeküste bis nach Deutschneudorf an der tschechischen Grenze mit einem Investitionsvolumen von rund 2,3 Mrd. Euro. Für die in Lubmin neu zu schaffenden Kapazitäten liegen bereits langfristige Buchungen aus einer seitens einiger Fernleitungs-
netzbetreiber durchgeführten europaweiten Marktbefragung von Transportkunden vor. Die erfolgten Buchungen werden nach Aussage der Fernleitungsnetzbetreiber die Investitionen maßgeblich refinanzieren.

Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur

Maßnahmen, die nicht in den Anwendungsbereich des NEP Gas fallen, müssen aus dem Plan herausgenommen werden. Um eine solche Maßnahme handelt es sich bei der Anbindungs-
leitung für ein geplantes Terminal für verflüssigtes Erdgas (liquefied natural gas, LNG) in Brunsbüttel. Der Bau einer Anbindungsleitung fällt in die Verantwortlichkeit des Anlagen-Projektierers. Hiermit wird keine Aussage über die Bedarfsgerechtigkeit oder die Realisierungswahrscheinlichkeit der geplanten Anlage getroffen. Eine geplante Leitung von Bunde nach Leer-Mooräcker ist ebenfalls aus dem Plan zu streichen. Grund hierfür ist, dass die Fernleitungsnetzbetreiber mögliche Alternativen nicht hinreichend geprüft haben.

TENP­Versorgungssicherheitsvariante

Vor dem Hintergrund gegenwärtiger Transporteinschränkungen auf der TENP-Pipeline haben die Fernleitungsnetzbetreiber ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich wären, falls die Leitung nicht vollständig wieder in Betrieb genommen werden kann. Die Bundesnetz-
agentur bestätigt mit dem Änderungsverlangen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 171 Mio. Euro.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die FNB verbindlich. (BNetzA)

Weitere Informationen hierzu

Abbildung: In der Modellierung nicht berücksichtigte Abschnitte der TENP I
Quelle: Fernleitungsnetzbetreiber


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