Keine Dieselfahrverbote für baugewerbliche Fahrzeuge - In einer Sitzung Mitte März hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verabschiedet. Hierzu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa: „Wir begrüßen den Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags.

Denn durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden mögliche Fahrverbote für baugewerbliche Diesel-Fahrzeuge eingeschränkt. Durch die Ausweitung der Ausnahmen ist sichergestellt, dass die Bautätigkeit nicht behindert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Pakleppa erklärte weiter „Es wäre unverhältnismäßig, wenn Fahrzeuge bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverboten unterliegen würden. Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdioxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, denn ansonsten käme das dringend erforderliche Bauen in den Innenstädten zum Erliegen. Fahrverbote müssen daher das allerletzte Mittel sein.“

Der Umweltausschuss hat im März über die Änderungen beraten. Im geänderten Bundes-Immissionsschutzgesetz wird festgelegt, dass Fahrverbote erst dann in Betracht kommen, wenn der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m3 Luft im Jahresmittel überschritten wird. Durch die Gesetzesänderung werden folgende Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen: Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 t mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 t) und grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5 t) der Schadstoffklasse Euro VI sowie nachgerüstete Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge (die weniger als 270 Milligramm Stickoxid/ km ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeuge, die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht nun eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten. (ZDB)

Foto: Ronald Rampsch | Adobe Stock


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