Handlungshilfen für Unternehmer und Führungskräfte - In der Bauwirtschaft werden täglich Gefahrstoffe verwendet. Diese werden von den Unternehmen meist schon vor der Verwendung beschafft und bis zur Verwendung gelagert.
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes einzuhalten. Eine neue Broschüre der Berufsgenossenschaft Bau fasst Wissenswertes für Unternehmer und Führungskräfte zusammen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweg-
lichen Behältern“ und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regeln die Lagerung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen. Beide Regelungen richten sich an alle Bereiche der Wirtschaft und sind daher sehr allgemein gehalten. Die aktuell vorliegende Broschüre wurde erarbeitet, um den Bauunternehmen in dieser Situation eine konkrete auf ihre Arbeitssituation zugeschnittene Hilfe im komplexen Kontext des Gefahrstoff- und Umweltrechts anbieten zu können. (BG Bau)
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