Der Präsident des Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Eric Schweitzer lobt die großen Anstrengungen der Betriebe bei der Förderung von lernschwächeren Jugendlichen oder bei der Integration von Geflüchteten. Gleichzeitig bemängelt der DIHK die unzureichende Wirksamkeit der „3+2-Regelung“.
Diese soll Geflüchtete während ihrer dreijährigen Ausbildungszeit und in den zwei Folgejahren im Betrieb vor Abschiebung schützen. Diese Vorgabe wird nach Erkenntnissen des DIHK aber nicht überall gleichermaßen umgesetzt.
„Aus Sicht der Unternehmen ist eine bundesweit transparente Anwendung der 3+2-Regelung dringend erforderlich“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks der Nachrichtenagentur epd. Leider machten Unternehmen in der Praxis jedoch immer wieder frustrierende Erfahrungen, wenn die Auszubildenden nicht diesen Schutz bekämen oder gar abgeschoben würden. Die unterschiedlich ausgelegte Ausbildungsduldung „sorgt unnötigerweise für Verunsicherung“, gab Dercks zu bedenken, und er forderte mehr Rechtssicherheit für Betriebe ein. (DIHK)
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