Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat beschlossen, die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszuweiten. Die Tachographenpflicht ist Teil des Mobilitätspaketes, das die Europäische Union geschnürt hat, um unter anderem eine stärkere Harmonisierung im europäischen Straßengüterverkehr zu erreichen.
Innerstaatliche Transporte wären derzeit nicht von den Plänen betroffen. Allerdings würden Betriebe, die grenzüberschreitende Transporte im leichten Fahrzeugsegment tätigen, unter die Neuregelung fallen. Das wären in erster Linie Firmen in Deutschlands Grenzgebieten zu den Anrainerstaaten. Unternehmen müssten in allen betroffenen Fahrzeugen digitale Tachographen einbauen, diese regelmäßig warten und kalibrieren, und die Fahrer müssten eine Unternehmerkarte beantragen, um fahren zu dürfen.
Die Handwerkerausnahme soll bestehen bleiben, wonach innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um eine Niederlassung keine Tachographen in den Kleintransportern nötig sind. Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchten, dass der Beschluss des EU-Verkehrsausschusses der erste Schritt zu einer Ausweitung auf innerstaatliche Transporte ist. Nach Schätzungen wären hiervon rund 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Auf die Unternehmen kämen laut ZDH zusätzliche bürokratische und finanzielle Aufwände zu. Vor dem Inkrafttreten muss der Beschluss des EU-Verkehrsausschusses jetzt mit den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt werden. (rbv)
Weitere Informationen zum Mobilitätspaket gibt es auf der Presseseite der Europäischen Kommission.
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