Datenschutzbeauftragter – ja oder nein? - Am 25. Mai diesen Jahres ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz von personenbezogenen Daten. In bestimmten Fällen sind demnach nach DSGVO auch Datenschutzbeauftragte zu bestellen, die unter anderem für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutz­richtlinien zuständig sind.

2018 DatenschutzgrundverordnungNun stellt sich in vielen Handwerksbetrieben die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht. Die Verunsicherung an dieser Stelle ist groß – nicht zuletzt weil Verstöße gegen die DSGVO zumindest theoretisch mit Bußgeldern in völlig neuer Dimension von bis zu 20 Millionen Euro sanktioniert werden können.

 

Bestellen oder nicht?

Laut DSGVO ist in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, die automatisiert personen­bezogene Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Aber es gibt einen Handlungsspielraum: Das wesentliche Kriterium in diesem Zusammenhang ist, ob ein Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt ist, d. h. einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit mit der Verarbeitung der Daten verbringt. Ist dies nicht der Fall, kann auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet werden. Ein Beispiel: In einem Handwerksbetrieb arbeiten 15 Personen, von denen zwei die Bürotätigkeiten ausüben und 13 Mitarbeiter auf Baustellen unterwegs sind. Für ihre Arbeit bekommen diese 13 Mitarbeiter Informationen über die Kunden, bei denen sie die Arbeiten auszuführen haben. Allerdings macht die Verarbeitung der Kundendaten keinen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit aus. Somit sind im Endeffekt nur zwei Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beschäftigt und es besteht keine Notwen­digkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Exemplarisch zusammengestellt

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Bay­LDA) hat hierzu exemplarisch für kleine Unternehmen und Vereine die wesentlichen Anforderungen der DSGVO zusammen­gestellt. Zu beachten ist, dass diese Zusammenstellung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht alle Anforderungen in jedem Fall konkret berücksichtigt werden müssen. Daher sind die Zusammenstellungen auch immer durch Beispiele ergänzt.

Sie finden diese Auflistungen unter diesem Link.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat Informationen und Unterlagen zu diesem Thema für Handwerksbetriebe online zusammengestellt. (rbv)

Bildmaterial
Quelle: © Den Rise | shutterstock


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV