Achtung: mangelnde Standfestigkeit! - Zum 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft getreten. Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege und Mehrzweckleitern verwenden.
Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern standen. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), gehen auf mangelhafte Standsicherheit zurück.
Betroffene Leitermodelle
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine konische Bauweise. Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen StandbreitenAnforderung erfüllt.
Ältere Leitermodelle, die nicht der Norm entsprechen, können von den Betrieben weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den Arbeitsauftrag gewährleistet ist. Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel erstellen. (DGUV)