Das Gesetz zur Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen gilt ab 1. Juli 2018. Das Mautnetz wird dadurch um weitere 36.000 Kilometer Bundesstraßen wachsen und dann insgesamt 51.000 Kilometer Fernstraßen in Deutschland umfassen. Betroffen von der Mautausweitung sind nach Angaben von Toll Collect weitere rund 35.000 Unternehmen mit circa 140.000 Fahrzeugen.
Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und richtet sich derzeit nach Schadstoffklasse, Achszahl und der Länge der gefahrenen Strecke. Betroffen sind nicht nur Lkw von Transportunternehmen, sondern auch Gewerbebetriebe wie Landschaftsgartenbaubetriebe und Bauunternehmen. Beispielsweise bringt bereits ein 2AchsKipper rund 18 t Gesamtgewicht auf die Waage, und schon allein das Eigengewicht eines 4AchsTiefladers beträgt in der Regel über 7,5 t - ganz zu schweigen von einem Fahrmischer mit einer Nutzlast von 18 t. (rbv)