Sauberes Trinkwasser zum Schutz der Verbraucher - Anfang des Jahres ist die Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie soll dazu dienen, die Trinkwasserqualität in Deutschland noch weiter zu verbessern. Grund für die Änderung war die Verpflichtung der EUMitgliedsstaaten, die von der EUKommission im Jahr 2015 geänderten Anhänge II und III der EGTrinkwasserichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Eine wesentliche Neuerung bildet die Einführung einer sogenannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“. Diese soll Wasserversorgern mehr Flexibilität bei der Untersuchung des Trinkwassers gewähren. Mit dem neuen Verbot für die Einbringung von Gegenständen oder Verfahren in das Roh oder Trinkwasser, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, wird eine hygienische Verschlechterung des Trinkwassers durch z. B. die Verlegung von Breitbandkabeln in Trinkwasserleitungen verhindert.
Eine weitere Neuerung ist die Verpflichtung für Untersuchungsstellen, die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. (DVGW/rbv)
Die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung kann hier beim Bundesanzeiger Verlag GmbH eingesehen werden: