Die Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG BAU, haben sich auf die Erhöhung der Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Demnach steigen die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten folgendermaßen:
„Der nach schwierigen Diskussionen gefundene Kompromiss trägt der guten Baukonjunktur Rechnung. Er stärkt zugleich die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte und sichert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern“, erklärte Dipl.- Oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführer der Arbeitgeber am 18. Oktober 2017 in Frankfurt am Main.
Zudem sei vereinbart worden, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem Möglichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann, erklärte Schmieg weiter. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt. Der Mindestlohn ist noch bis zum Ende des Jahres 2017 allgemein verbindlich. Danach muss er erneut durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt werden. (HDB/ZDB)
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