Bundesregierung klagt gegen EU-Kommission - Zahlreiche Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Daher hat die Regierung am 19. April in zwei Fällen Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen UNION (EuG) eingereicht.
Darauf hatte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) in einem Spitzengespräch im Bundesbauministerium (BMUB) Anfang April gedrängt. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wäre nach Einschätzung des HDB die Bauwerkssicherheit gefährdet. Darüber hinaus kämen auf die Bauindustrie hierzulande erhebliche Haftungsrisiken und Kostenbelastungen zu.
Dahingehend hatten sich bereits im September 2016 die führenden Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der beratenden Ingenieure in einem gemeinsamen Appell an Bundesbauministerin Barbara Hendricks geäußert. Der Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) teilt die Einschätzung der Bauwirtschaft.
Im Rahmen seiner Jahrestagung am 5. Mai in Leipzig hatte rbv-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann angemerkt, dass „man sich zu lange dem Irrglauben hingegeben hat, dass das Regelwerk deutscher Verbände unantastbar sei“. Angesichts der jüngsten Entwicklung gelte es nun umso mehr, sich bei der europäischen Normungsarbeit für den Erhalt der hohen deutschen Qualitätsstandards einzusetzen. (rbv)