Vorschlag: 34 Cent mehr Mindestlohn pro Stunde - Am 28. Juni hat die Mindestlohn-Kommission einstimmig eine Neufestlegung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Ab 2017 soll es statt aktuell 8,50 Euro brutto pro Stunde 8,84 Euro für Arbeitnehmer geben.

Den entsprechenden Vorschlag der Mindestlohn-Kommission will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles der Bundesregierung vorlegen, damit er als Rechtsverordnung ab 1. Januar verbindlich werden kann.

Rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – vor allem Ungelernte – profitieren derzeit von der gesetzlich eingeführten Lohnuntergrenze, welche die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 eingeführt hat. Zum 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsregelung aus, die es erlaubt, tarifvertraglich vom Mindestlohn abzuweichen.

Jetzt hat die von der Bundesregierung eingerichtete Mindestlohn-Kommission, die alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns berät, eine Anhebung um 34 Cent beschlossen. In ihrer Entscheidung hat sich die Kommission am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert, der die von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlten Tarif­erhöhungen berücksichtigt. Dabei hat die Kommission nicht nur geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber angemessen schützt, sondern auch, dass fairer Wett­bewerb und Beschäftigung nicht gefährdet werden. „Es gibt keine Verwerfungen am Arbeitsmarkt“, so das Fazit von Kommissionsmitglied Stefan Körzell, der die Gewerkschafts­seite vertritt. (rbv)

Foto: © fotolia | Lars Koch


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