Die Regierungskoalition hat ihren Reformkurs in der Flüchtlingspolitik, insbesondere zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur Erarbeitung eines Integrationskonzepts für Flüchtlinge, fortgesetzt.
Der BDA hat einen „Fünf-Punkte-Plan“ in die Diskussion eingebracht, der die wichtigsten Handlungsbedarfe adressiert und deutlich macht: Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive müssen frühestmöglich ansetzen und nahtlos ineinandergreifen, angefangen bei der Sprachförderung.
Hürden für den schnellen Arbeitsmarktzugang, die noch bestehen, müssen beseitigt werden. Mit der Einigung des Koalitionsausschusses vom 13. April 2016 auf ein Integrationsgesetz wurden diesbezüglich weitere wichtige Forderungen aufgegriffen, dazu zählt etwa die teilweise Abschaffung der Vorrangprüfung und damit auch des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie, vor allem, die Sicherung des Aufenthalts während der Ausbildung („3+2“-Regelung).
(Quelle: Arbeitgeber aktuell / April 2016)