Aufklärungsarbeit trägt Früchte - Seit geraumer Zeit schon betreibt der rbv gemeinsam mit anderen Branchenverbänden wie der Bundesfachabteilung Leitungsbau (BFA LTB) und der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e. V. (GLT) intensive Aufklärungsarbeit zum Thema Trenching.
Insbesondere hat der rbv in der Vergangenheit immer wieder seine Bedenken zum Ausdruck gebracht, beim flächendeckenden Ausbau des deutschen Breitbandnetzes auf das Trenchingverfahren zu setzen. Offenbar trägt die gemeinsame Arbeit nun Früchte. Am 18. März 2016 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) veröffentlicht, in welcher er ebenfalls kritisch Position bezieht: „Mit einer erweiterten Inanspruchnahme der Straße durch diese Verlegung (hier: Micro und Minitrenching, Anm. d. Red.) sind Eingriffe in die betriebliche und bauliche Erhaltung der Straße zu erwarten.
Insbesondere fehlen diesbezüglich dann wieder verbindliche technische Regelwerke, aufgrund derer eine verlässliche Beurteilung der Nachhaltigkeit und der zu erwartenden technischen Auswirkungen auf die Verkehrsflächen abgeschätzt werden können (...) Unter der Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gelegenheiten dient eine Verlegetiefe von 80 cm (Sohle) der Sicherheit der TKLeitungen (Nachhaltigkeit) und der Einhaltung der Daten sicherheit. Lediglich in Einzelfällen kann eine Verlegung unterhalb der befestigten Asphaltschicht in Betracht kommen, wenn das Schutzniveau der Leitung keine tiefere Verlegung fordert“. (rbv)
Bildnachweis: Foto: © hxdyl | shutterstock)