Verfahrensdauer neuerdings festgeschrieben -
Zum 1. Januar 2016 ist die neue Geschäftsordnung der DVGW CERT GmbH für die Zertifizierung von Fachunternehmen in Kraft getreten. Die Geschäftsordnung regelt das System zur Zertifizierung von Fachunternehmen.
Neu ist, dass die Verfahrensdauer unter Punkt 4.9 festgeschrieben ist. In der Regel soll sie sechs Monate nicht überschreiten, die Frist beginnt mit der in Abschnitt 4.3 beschriebenen Auftragsbestätigung. Das antragstellende Unternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Nachweise erbracht sind und die Zertifizierung abgeschlossen werden kann. Die Verlängerung der Geltungsdauer der Zertifizierung (Rezertifizierung) ist in der Geschäftsordnung unter Punkt 6.4 geregelt.
Rezertifizierung fristgerecht beantragen
Eine Zertifizierung kann um jeweils maximal fünf Jahre zum Ablaufdatum des Vorgängerzertifikats verlängert werden, wenn die Voraussetzungen gemäß den Anforderungen des jeweiligen Zertifizierungsprogramms (siehe Tabelle) erfüllt sind. Eine Anschlusszertifizierung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Prüfungen zur Rezertifizierung vor Ablauf des bestehenden Zertifikats erfolgreich abgeschlossen sind. Der Antrag auf Rezertifizierung ist vom Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats an die DVGW CERT GmbH zu richten.
In der Praxis bedeutet das: Werden bei einer Rezertifizierung die Antragsunterlagen nicht rechtzeitig vor Zertifikatsablauf eingereicht, so dass das Gesamtverfahren zur Rezertifizierung vor Ablauf des gültigen Zertifikates abgeschlossen werden kann, wertet die DVGW CERT GmbH den Vorgang als Neuantrag – was zur Folge hat, dass ein Unternehmen in diesem Fall die höhere Neuantragsgebühr entrichten muss.
Der rbv empfiehlt daher, die Antragsunterlagen rechtzeitig, d. h. mindestens 6 Monate vor Ablauf des aktuellen Zertifikates, bei der DVGW CERT GmbH einzureichen.