Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Startverordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen auf den Weg gebracht. Danach gilt für 84 Bundesstraßenabschnitte beziehungsweise rund 1.100 km Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard ab dem 1. August 2012 die Mautpflicht.

Mit der neuen Verordnung wurde das bestehende Mautsystem auf Bundesautobahnen um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Mautausweichverkehre werden weitestgehend vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen zumeist um Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. Die Mautsätze auf den Bundesstraßen unterscheiden sich nicht von den Mautsätzen auf den Bundesauto-bahnen. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 17 Cent/km. Die zusätz-lichen Mauteinnahmen sollen direkt dem Straßenbauhaushalt zufließen und dienen der Finanzierung dringend erforderlicher Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen. Die Zusammenstellung der betroffenen Bundesstraßen wurde im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht.

Mit der neuen Verordnung fallen zusätzliche Kosten an, egal ob ein Unternehmen über einen Lkw-Fuhrpark oder nur ein paar Fahrzeuge verfügt. Diese halten sich nach Einschätzung des Bundesministeriums allerdings in überschaubaren Grenzen: Vergleicht man die Kosten für die Maut mit anderen Betriebskosten der Güterkraftverkehrsunternehmen, sind diese als gering einzuschätzen, so eine Verlautbarung unter www.bmvbs.de. Nicht die Maut, sondern die Entwicklung der Dieselpreise und der Löhne sei der bestimmende Faktor für die Situation der Unternehmen. (Quelle: bmvbs.de)

Eine Liste der betroffenen Bundesstraßen kann im Internet unter www.mauttabelle.de eingesehen werden.


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