Für Handwerksbetriebe, die ihre Arbeitsmaterialien mit Kleinlastern transportieren, wird es zukünftig eine neue Ausnahmeregelung von der Tachografenpflicht geben.
Im Umkreis von 100 Kilometern müssen sie keinen digitalen Fahrtenschreiber einsetzen. Doch das EU-Parlament hat dafür bei längeren Strecken den Geltungsbereich der Verordnung auf Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ausgedehnt.
Bislang mussten alle Fahrten, die über einen Umkreis von 50 Kilometern hinausgehen, mit digitalen Fahrtenschreibern protokolliert werden – und das auch beim Transport eigener Materialien, Ausrüstung und Maschinen. Ein großer bürokratischer Aufwand gerade für kleine Handwerksbetriebe. Nach langen Verhandlungen um eine Ausweitung der Fahrtstrecken, die von dieser Pflicht befreit sind, steht nun fest, dass der Umkreis, für den keine Tachografenpflicht gilt, verdoppelt werden soll.
Verärgert und enttäuscht reagieren Handwerk und Verbände auf eine Klausel in der neuen Verordnung: So soll der Geltungsbereich der Tachografenpflicht zukünftig auch für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen gelten. Sehr viel mehr Handwerksbetriebe wären dann davon betrof-fen, wenn sie längere Strecken fahren müssen. Bislang galt die Regelung nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
(Quelle: www.deutsche-handwerkszeitung.de)