Am 18. Oktober hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2013 (NEP Gas 2013) mit Änderungen und Auflagen bestätigt.

Der Szenariorahmen wurde von den Fernleitungsnetz-betreibern (FNB) erarbeitet und bildet die Grundlage für den nationalen NEP Gas 2013, den die FNB der Bundesnetzagentur bis zum 1. April 2013 vorlegen. „Die Szenarien bilden die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung und des Verbrauchs von Gas ab. Auf ihrer Grundlage wird ermittelt, welcher Netzausbau notwendig ist. So müssen zum Beispiel neue Gaskraftwerke angeschlossen werden und es muss Kapazität für die Bestandskraftwerke, die der Sicherheit des Stromnetzes dienen, vorhanden sein. Ziel ist, dass das Gasnetz auch den zukünftigen Anforderungen gewachsen ist“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Szenariorahmen Gas enthält auch Annahmen zu bestehenden und geplanten Investitionen in die Netzinfrastruktur, wie Gaskraftwerke und Speicheranlagen. Auch die Entwicklung der Kapazitätsbedarfe an den Grenzübergangspunkten und Auswirkungen von möglichen Versorgungs-störungen liegen als Annahmen zugrunde. Lag der Schwerpunkt im Szenariorahmen 2012 auf verschiedenen Annahmen zum zukünftigen Gasbedarf, so liegt der Schwerpunkt im Szenariorahmen 2013 auf den unterschiedlichen Varianten zur Gasnetzmodellierung.

Die Ergebnisse der jeweiligen Modellierungsvarianten sollen dazu beitragen, den im Verfahren zum NEP Gas 2012 diskutierten Zielkonflikt zwischen Kapazitätsprodukten und Netzausbaukosten zu lösen und das gesamtwirtschaftliche Optimum von Nutzen und Kosten zu bestimmen. Erstmalig werden daher die für die Netzmodellierung notwendigen Parameter den Marktteilnehmern anhand umfangreicher Listen als Anhang zum Szenario-rahmen zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf des NEP Gas 2013 wird der Bundesnetzagentur, nach einer ersten Konsultation durch die FNB, bis zum 1. April 2013 vorgelegt. Im Anschluss an eine weitere Konsultation und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Bundesnetzagentur kann diese von den Fernleitungsnetzbetreibern Änderungen am Netzentwicklungsplan verlangen.
*(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur vom 18. Oktober)

„Die Bestätigung des Netzentwicklungsplans GAS 2013 ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung“, so der Kommentar von rbv-Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann. Gleichzeitig warnt Hesselmann vor allzu großer Erwartungshaltung, ebenso wie rbv-Referent Dipl.-Wirtsch.-Ing. Lukas Romanowski, der im Verband unter anderem für die Beobachtung und Kommunikation der Entwicklungen des Marktes verantwortlich ist. „Der im Oktober verabschiedete Plan dient als Grundlage für die weiteren Diskussionen im kommenden Jahr“, sind sich Hesselmann und Romanowski einig. „Konkrete Bauaufträge lassen sich hiervon natürlich noch nicht ableiten.“ 2013 sind – wie in der Pressemitteilung erwähnt – weitere Planungsschritte von den Netzbetreibern zu erwarten. Der Rohrleitungsbauverband wird diese Aktivitäten selbstverständlich begleiten und auch in den nächsten Ausgaben der rbv-Nachrichten fortlaufend darüber berichten.

Der Szenariorahmen für den NEP Gas 2013 ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


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