Im Februar beschäftigte sich der Umweltausschuss des Landtags NRW unter anderem mit den neuen Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen.
Alle Rechte beim Landtag NRWBei der Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge bezüglich der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle wurden nochmals die unterschiedlichen Standpunkte deutlich: Während CDU und FDP eine Gefährdung des Grundwassers durch Abwässer grundsätzlich nicht als erwiesen ansehen, betonen SPD und Grüne den Grundsatz der Gefährdungsvorbeugung. Sie setzten mit ihrer Mehrheit im Ausschuss ihren Gesetzentwurf (Drs.16/1264) mit einer Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf von CDU und FDP (Drs.16/45) durch. Ebenfalls stimmten sie im Ausschuss ihrem Antrag „Anforderungen an eine neu zu erstellende Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“ (Drs.16/1265) mit einer Änderung zu; ein Antrag der FDP „Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich umsetzen“ (Drs.16/1270) wurde abgelehnt.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung vor, in der die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt werden können. Die Gemeinden erhalten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen.
Der Antrag sieht vor, dass in Wasserschutzgebieten die Abwasserleitungen nach bestimmten Fristen geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis spätestens zum 31.12.2020 solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die bisher landesrechtlich gesetzten Fristen.
(Bericht: Landtag NRW) Alle Rechte beim Landtag NRW