Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das vorherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf am 10. Juli verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen können nach der Verkündung in Kraft treten. Allerdings gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. (Foto: canva)

GModGDie Bundesregierung will die Gebäudemodernisierung mit dem neuen Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher gestalten. Die bisherige gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: Neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung sind weiterhin auch Gas- und Ölheizungen erlaubt.

Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe

Brennstoffe für Heizungen müssen laut Gesetz ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die Grüngas- oder Grünölquote und die sogenannte Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.

Umweltverbände hatten bereits vor der Abstimmung im Bundestag scharfe Kritik am GModG geübt. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe widerspricht es den gesetzlichen Klimazielen. Sobald das Gesetz rechtsgültig ist, werde die Organisation eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen, hieß es nach der Verabschiedung aus der Bundesgeschäftsstelle.

Branchenverbände beurteilen die Novelle positiv, mahnen aber weitere Maßnahmen an:

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB:

„Mit dem GModG kommen neue Leitplanken für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum. Doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung.

Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.“

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW:

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit miteinander stärker in Einklang zu bringen.“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):

„Nicht jede Kommune kann gleichzeitig Gas-, Wärme- und Stromnetze ausbauen, finanzieren und Infrastrukturen parallel vorhalten. Das wäre teuer und wirtschaftlich ineffizient. Damit stößt auch Technologieoffenheit an ihre Grenzen. Umso wichtiger wird die kommunale Wärmeplanung. Sie schafft Orientierung und zeigt, welche Lösungen vor Ort langfristig sinnvoll und bezahlbar sind.

Beim Hochlauf erneuerbarer und klimaneutraler Gase brauchen wir praxistaugliche Lösungen. Die vorgesehene Regel geht in die falsche Richtung. Statt individueller Preisbestandteile würde ein einheitlicher Referenzwert ausreichen. Ein Ausweisen einzelner Beschaffungsbestandteile ist ein Novum in der Energiebranche und verursacht massiven zusätzlichen Aufwand. Die Bundesregierung kündigt Bürokratieabbau an und beschließt neue Nachweis- und Dokumentationspflichten ohne Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Das passt nicht zusammen.“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Entscheidend ist, die gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende jetzt zügig zu vervollständigen und einen konsistenten, investitionssicheren Transformationsrahmen zu schaffen – mit verlässlicher Förderung sowie klaren Rahmenbedingungen für Fernwärme, die kommunale Wärmeplanung und die notwendige Infrastrukturentwicklung. Zudem braucht es Klarheit im Hinblick auf die geplante Grüngasquote.

Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung und der Gasnetztransformation verzahnt wird. Die kommunale Wärmeplanung muss ihre Steuerungswirkung entfalten weiter entfalten. Die Wahlfreiheit des Einzelnen bei Heizungslösungen sollte mit den zentralen Infrastrukturentscheidungen vor Ort in Einklang stehen. Technologieoffenheit bei Heizungslösungen darf nicht dazu führen, dass zentrale Infrastrukturentscheidungen unterlaufen werden. Lokal konkurrierende, ineffiziente und kostspielige Mehrfach-Infrastrukturen müssen vermieden werden.“


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