Grundlage für den Bau von CO2-Pipelines gelegt. Der Bundestag hat am 6. November den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen.
Mit dem Gesetz soll die Anwendung der Technologien CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) in Deutschland rechtssicher und in großem Umfang ermöglicht werden. Bisher ist dies nur zu Forschungszwecken erlaubt. Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat der Gesetzesnovelle abschließend zustimmen. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das KSpG in Kraft treten.
Prozessbedingte CO2-Emissionen bestimmter Industrien wie etwa Stahl, Chemie und Zement, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind, könnten nun bald abgeschieden und gespeichert werden. Nur durch den Einsatz der CCS- und CCU-Technologien können nach Einschätzung der Bundesregierung diese Industriezweige in Deutschland gehalten und die Klimaziele in der Industrie erreicht werden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, dass die Novelle ein wichtiger Meilenstein für die Industrie sei. „Wir brauchen diese Technologie für unsere Wettbewerbsfähigkeit“, sagte sie nach der Verabschiedung im Bundestag.
Wie von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vereinbart, wird das sogenannte überragende öffentliche Interesse für den Bau von CO2-Infrastrukturen festgestellt. Dadurch und in Kombination mit weiteren Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung haben Unternehmen die Möglichkeit, nun auch in Deutschland in den Aufbau und den Betrieb von CO2-Infrastrukturen zu investieren.
Leitungsbau kann Projekte umsetzen
Der rbv begrüßt die Reform des KSpG. „CCU und CCS können einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung von Industrien mit unvermeidbaren CO2-Prozessemissionen leisten“, sagt Hauptgeschäftsführerin Martina Buschmann. „Der Leitungsbau steht bereit, entsprechende Projekte in die Tat umzusetzen. Das dafür notwendige Know-how und die technischen Regelwerke sind vorhanden.“
Der Bundesverband Carbon Management (BCM) rechnet dem Vernehmen nach allein für die CO2-Abscheidung bis 2035 mit Investitionen von 20 bis 30 Milliarden Euro in Deutschland sowie zusätzlich 15 bis 20 Milliarden Euro für den Bau der für den CO2-Transport erforderlichen Pipelines. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich ebenfalls positiv zur KSpG-Reform. „CCU/CCS-Technologien sind als ein wichtiger Bestandteil kommunaler Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Ein möglichst frühzeitiger Beginn der Projekte ist nach Einschätzung der Bundesregierung essenziell, da der Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen zwischen sieben und zehn Jahre dauern kann. Die Infrastrukturen werden demnach aber bereits Anfang der 2030er-Jahre benötigt, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Foto: KI-generieert








