Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit einer Arbeitsschutzprämie für die Anschaffung von Kabelortungsgeräten, die bei Erd- und Tiefbauarbeiten eingesetzt werden. Diese Geräte ermöglichen es, im Boden verlegte Hoch-, Mittel- und Niederspannungskabel sowie metallische Rohrleitungen zuverlässig zu orten und sowohl den Lageverlauf als auch die Tiefe zu bestimmen. Dadurch lassen sich Leitungsbeschädigungen und Unfallrisiken deutlich reduzieren.

Anforderungen an förderfähige Geräte (Foto: canva)
Laut dem aktuellen Anforderungspapier der BG BAU werden nur Geräte gefördert, die folgende technische Kriterien erfüllen:
• Leitungsortungssystem
• Leitungsverlaufsmessung
• Tiefenmessung
• akku- oder batteriebetrieben
• Schutzklasse mindestens IP54
• Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
Die BG BAU stellt dafür ein eigenes Dokument mit Anforderungen und Hinweisen bereit. Eine enthaltene Geräteliste dient lediglich als Orientierung und hat keinen abschließenden Charakter.
Höhe der Förderung
Für die Anschaffung eines Kabelortungsgerätes übernimmt die BG BAU:
• 50 Prozent der Anschaffungskosten,
• maximal 800 Euro pro Maßnahme.
Die Maßnahme „Kabelortungsgerät“ ist im aktuellen Prämienangebot weiterhin förderfähig.
Fristen und Einreichung
Rechnungen können bis zu 365 Tage nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Es zählt das Rechnungsdatum. Alle erforderlichen Unterlagen — einschließlich Rechnung und Geräteangaben — müssen vollständig vorliegen. Die Antragstellung erfolgt über das bereitgestellte Antragsformular der BG BAU.








