Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitete Reform soll umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts umsetzen, um spürbare Entlastungen für Verwaltung und Wirtschaft zu erreichen.

2025 Vergabegesetz kleinDer Entwurf enthält zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagt dazu: „Wir machen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler – und das mittelstandsfreundlich. (…) Die dringend notwendigen Investitionen, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, können durch diese Vergabereform schneller umgesetzt werden.“

Allein die Anhebung der Direktvergabeschwelle des Bundes auf 50.000 Euro entlastet die Behörden deutlich und schafft Kapazitäten für größere Beschaffungen. 2023 wurden laut Vergabestatistik 195.000 öffentliche Aufträge (ab 25.000 Euro) im Umfang von 125 Milliarden Euro vergeben; tatsächlich liegt die Zahl der Beschaffungsvorgänge summenmäßig inklusive darunter liegenden Vergaben noch höher. Zugleich soll der Entwurf Vergabegrundsätze wie Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit stärken und hält am Los- und Mittelstandsprinzip fest. Eine eng begrenzte Ausnahme vom Losgrundsatz soll jedoch bestimmte Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen beschleunigen. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastungs­wirkung von rund 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und 280 Millionen Euro für die Verwaltung.

Im Detail (Auswahl):

• Direktaufträge Bund bis 50.000 Euro ohne förmliches Verfahren; deutliche Reduktion von Nachweis-/Dokumentationspflichten und Digitalisierung der Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.
• Beschleunigte Nachprüfungen (u. a. Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden nach Kammerentscheidungen).
• Losgrundsatz bleibt, Ausnahme zur Gesamtvergabe für dringliche Vorhaben des Infrastruktur-Sondervermögens.
• Keine verpflichtenden Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung; Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Beschaffung klimafreundlicher Produkte.
• Mittelstand/Start-ups/innovative Unternehmen: erleichterte Teilnahmebedingungen
(u. a. Referenzen, Unternehmensalter, Nebenangebote). Für Start-ups ist eine separate Anhebung der Direktvergabeschwelle auf 100.000 Euro vorgesehen, die zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten soll. Auch die Unterschwellenregeln sollen im Einvernehmen mit den Ländern zeitnah novelliert werden. Für Sicherheitsbehörden sind befristete Ausnahmen zur Erleichterung geplant.

Einordnung aus der Branche

Aus Sicht des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) ist der Kabinettsentwurf ein tragfähiger Mittelweg: Er ermögliche bei dringlichen Großprojekten für die öffentliche Hand mehr Spielraum – etwa durch Gesamtvergaben ab rund 14 Millionen Euro –, ohne den Mittelstand aus dem Markt zu drängen. Entscheidend sei, dass Fach- und Teillosvergabe unterhalb dieser Schwelle erhalten bleibt und damit der faire Zugang kleiner und mittlerer Betriebe gesichert ist. Zugleich mahnt der ZDB, bei der Umsetzung alle öffentlichen Auftraggeber – von Kommunen über Länder bis hin zu Autobahn und Bahn – konsequent auf heimische Kapazitäten zu setzen: Rund 99 % der Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte, etwa drei Viertel der Beschäftigten arbeiten in KMU. Für den Einsatz des Sondervermögens erwartet der Verband im parlamentarischen Verfahren klarere Leitplanken.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) bewertet den Entwurf dagegen kritisch: In der vorliegenden Fassung führe er zu mehr Aufwand, mehr Bürokratie und höheren Kosten – ein „Anti-Bau-Turbo“. Aus Sicht des HDB bleiben Abweichungen vom Losgrundsatz an hohe Hürden und umfangreiche Dokumentation geknüpft; das konterkariere die im Koalitionsvertrag angekündigte Vereinfachung. Um Beschleunigungspotenziale zu heben – etwa durch serielles, modulares, systemisches Bauen –, brauche es eine behutsame Anpassung des Losaufteilungsgrundsatzes und mehr Möglichkeiten zur Gesamtvergabe, wo dies wirtschaftlich, technisch oder zeitlich zweckmäßig ist.

Beide Positionen markieren damit die Spannungslinie der Reform: mehr Tempo durch Bündelung auf der einen Seite versus Wettbewerb und Marktzugang des Mittelstands auf der anderen. Die parlamentarische Beratung wird zeigen, wie dieser Ausgleich im Detail justiert wird. (BMWE/ZDB/HDB)

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.

Hinweis: Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.


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