Private Grundstücksbesitzer in der Pflicht

Im November des vergangenen Jahres wurde im baden-württembergischen Landtag mit den Stimmen von Grünen und SPD das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet private Hausbesitzer, ihre Gebäude/Grundstücke darauf zu überprüfen, ob die Abwasserrohre noch dicht sind.

Zunächst unterliegen nur die Eigentümer von Gebäuden in den Wasserschutzzonen eins und zwei sowie in vergleichbaren Schutzzonen in Heilquellenschutzgebieten der Pflicht zur Überprüfung der Abwasseranschlüsse. Mit dieser Regelung wurde deren Schutzfunktion deutlich gestärkt.

In § 51 WG (4) heißt es: Durch Rechtsverordnung nach § 19 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 61 Absatz 3 WHG können insbesondere Regelungen erlassen werden über 

1. die Festlegung von Fristen, in denen Abwasseranlagen nach Absatz 3 erstmalig oder wieder­ holend zu überprüfen sind, 2. (...) und 3. Anforde-rungen an das fachkundige Personal und die geeigneten Stellen, die Art und den Umfang der Überprüfung, die Dokumentation und Nach­weise der Ergebnisse.

Nach § 51 WG (6) kann die Gemeinde dabei Fristen festle­ gen, welche von den in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 festgelegten Fristen abweichen, wenn die Überprüfung nach Straßenzügen oder Teilen des Gemeinde-gebiets vorgenommen werden soll. 

Die Frist, nach der spätestens die Überprüfung der Abwasseranlagen in den Zonen I und II von Wasserschutzschutzgebieten oder vergleichbaren Schutzzonen von Heilquellenschutzgebieten vorgenommen werden muss, soll die in der Rechtsverordnung nach Absatz 4 festgelegte Frist nicht um mehr als zwei Jahre über­ schreiten.

Daraus lässt sich ableiten, dass mit dem neuen Wassergesetz in Baden­Württemberg, insbesondere mit § 51 (4), der Weg für eine zusätzliche Rechtsverordnung zur Regelung des Umgangs mit „privaten und sonstigen bisher nicht der Eigenkontrollverordnung unterfallenden Hausanschlüssen“ frei gemacht wird und entsprechende Fristen festgelegt werden können.


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV