Die Bundesregierung hat sechs zentrale Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen und damit wesentliche Vorgaben des Sofortprogramms umgesetzt: Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier energiepolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht:

die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Beschleunigung von Geothermie-Projekten, schnellere Genehmigungen für Windenergie auf See und Stromnetze sowie ein stärkerer Verbraucherschutz.

2025 Bundeskabinett GesetzeDas Geothermie-Beschleunigungsgesetz stuft Geothermie, Großwärmepumpen und Wärmespeicher als Vorhaben mit „überragendem öffentlichen Interesse“ ein. Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen sollen deutlich beschleunigt und damit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden; Vorarbeiten können damit bereits vor Planfeststellung zugelassen werden. Die Verfahren werden digitalisiert und mit verbindlichen Fristen versehen, die Genehmigung von Wärmespeichern klar geregelt, und Behörden können zum Schutz vor Schadensfällen eine Deckungsvorsorge – inklusive Bergschäden – verlangen.

Ebenfalls beschlossen wurde die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Sie soll die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von CO₂ künftig nicht nur zu Forschungszwecken, sondern auch im größeren Maßstab ermöglichen. Hintergrund ist, dass nicht alle Emissionen vermeidbar sind – etwa in der Zement- und Kalkindustrie, in Bereichen der Grundstoffchemie oder der Abfallverbrennung. Die Novelle soll eine Grundlage für klimaneutrales Wirtschaften dieser Branchen in Deutschland und für frühzeitige Investitionsentscheidungen schaffen. Da Aufbau und Genehmigung von Transport- und Speicherinfrastrukturen sieben bis zehn Jahre dauern können, muss die Infrastruktur bereits Anfang der 2030er-Jahre verfügbar sein. Das Gesetz, ursprünglich auf Forschung und Demonstration ausgerichtet und Ende 2022 evaluiert, wird damit ausgeweitet; die Auswertung kam zu dem Ergebnis, dass CCS/CCU notwendig ist, um die Klimaziele nach dem Klimaschutzgesetz zu erreichen. Beide Technologien werden in anderen Ländern – etwa in Norwegen – bereits angewandt und gelten als sicher.

Parallel setzt die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) auf beschleunigte und rechtssichere Zulassungen für Windenergie auf See und für Stromnetze. Zudem wird mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage eine Entlastung für Unternehmen und Haushalte erreicht.

Die Reaktionen der Partnerverbände fallen teilweise unterschiedlich aus. Der DVGW begrüßt grundsätzlich die stärkere Förderung der Erdwärmenutzung und bewertet Änderungen am Bundesberggesetz positiv, da Wasserstoffspeicher mit in das Betriebsplanverfahren aufgenommen werden. Dies eröffne die Möglichkeit einer Fortgeltung bestehender Genehmigungen bei der Umstellung von Speichern auf Wasserstoff, sofern die technische Eignung der Anlagenteile nachgewiesen ist und keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestünden. „Leider wurde keine konkrete Regelung zur Fortgeltung bestehender Genehmigungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Zudem haben Behörden für die Genehmigung von Wasserstoffspeichern jetzt zwei Jahre anstelle von einem Jahr Zeit. Das ist eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Beides verzögert die notwendige zügige Entwicklung von Wasserstoffspeichern, die für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und das Gelingen der Energiewende insgesamt unabdingbar sind“, erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.

Mit Blick auf den Schutz der Wasserressourcen verweist der DVGW auf den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und warnt, die Änderungen in BBergG und WHG führten zu einer nicht akzeptablen Beschränkung dieses Vorrangs in Trinkwassereinzugsgebieten; nötig seien behördliche Abwägungen und in begründeten Einzelfällen Befreiungen in Wasserschutzgebieten. Zur RED-III-Umsetzung fordert der DVGW, Offshore-Elektrolyse samt Wasserstoff-Pipelines ebenfalls in den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ aufzunehmen. Beim CCS-Komplex befürwortet der Verband zwar die politische Höherstufung der CO₂-Infrastruktur, weist aber darauf hin, dass Abscheidung und Speicherung nur die „zweitbeste Lösung“ seien; wo möglich, müsse die Emissionsvermeidung – etwa durch direkten Wasserstoffeinsatz – Vorrang haben.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) spricht hinsichtlich der beschlossenen Gesetze von einer wichtigen Etappe auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 und zu mehr Versorgungssicherheit. Beim Geothermie-Beschleunigungsgesetz sieht der VKU zahlreiche Hebel für deutlich mehr Tempo – von der Einordnung als „überragendes öffentliches Interesse“ über digitale Antragswege, feste Ansprechpartner und Fristen bis hin zur Möglichkeit, ausbleibende Behördenstellungen nach Fristablauf zu werten (ausgenommen wasserrechtliche Belange). Ergänzend plädiert der VKU für bundeseinheitliche Handbücher und Leitfäden für die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen, um Entscheidungsprozesse zu vereinheitlichen.

Darüber hinaus regt der VKU an, einen Projektmanager für wasserrechtliche Fragen zu etablieren. Dieser sollte nicht nur Geothermie-Vorhaben begleiten, sondern auch Projekte zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung koordinieren. Zugleich fordert er eine klare gesetzliche Absicherung, dass der Ausbau nicht zulasten des Wasserhaushalts oder der öffentlichen Wasserversorgung geht, und regt Ausnahmen für sensible Bereiche wie Wasser- und Trinkwassereinzugsgebiete sowie Vorranggebiete der Wasserversorgung an. Beim CCS-Gesetz begrüßt der VKU die Perspektive für schwer vermeidbare Emissionen und verweist insbesondere in der kommunalen Abfallwirtschaft auf die Chance von Negativemissionen. Zugleich mahnt er, dass CO₂-Abscheidung an fossilen Gaskraftwerken meist keine tragfähige Wirtschaftlichkeit erwarten lasse und zukunftsorientierte Alternativen wie Wasserstoff nicht verdrängt werden dürften; der Schutz der Wasserressourcen müsse stets Vorrang haben.

Im Ergebnis einen beide Verbände der hohe Stellenwert des Wasserschutzes und der Wunsch nach klaren, beschleunigten Verfahren; sie setzen aber unterschiedliche Akzente bei der Rolle von CCS und Wasserstoff. Während der VKU CCS als wichtiges Instrument für schwer vermeidbare Emissionen und als Baustein für Negativemissionen hervorhebt, pocht der DVGW stärker auf Emissionsvermeidung und eine zügige, rechtssichere Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur, inklusive Offshore-Elektrolyse. (BMWE/DVGW/VKU)


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