Überbordende Bürokratie schwächt zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und Europa. Die EU-Kommission will jetzt gegensteuern und die Berichtspflichten für Unternehmen lockern. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rohrleitungsbauverband (rbv) begrüßt diesen Vorstoß und wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. (Bild: ©freepik, KI-generiert)

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf für das erste sogenannte Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Darin sind weitreichende Anpassungen der äußerst umfangreichen regulatorischen Anforderungen vorgesehen, die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einhergehen. Dokumentationspflicht 157x157

Rund 80 Prozent der Unternehmen nicht mehr betroffen 

Ziel des Pakets ist es, die regulatorischen Anforderungen zu reduzieren und die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Wichtige Punkte sind unter anderem: 

  • Sollten die geplanten Änderungen vom EU-Parlament und Rat angenommen werden, würden rund 80 Prozent der Unternehmen von der direkten CSRD-Berichtspflicht ausgenommen. Die einschlägigen Pflichten sollen auf die größten Unternehmen konzentriert werden, da ihre Tätigkeiten mutmaßlich die größten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben werden. 
  • Für Unternehmen, die weiterhin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind (große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Unternehmen von öffentlichem Interesse), sollen die Anforderungen gesenkt werden. Mindestens um 25 Prozent, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) um 35 Prozent.  
  • Die Einführung angemessener Zeitpläne und Fristen für die Berichterstattung soll den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. 

Mit dem Omnibus-Entwurf will die EU-Kommission Bürokratie abbauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen stärken. Die Vereinfachung der Berichtspflichten soll den Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele mit weniger Bürokratieaufwand (also weniger Personalaufwand und Kosten) zu erreichen. Außerdem rechnet die Kommission damit, dass bis zum Ende ihrer Amtszeit 37,5 Milliarden Euro an wiederkehrenden Kosten eingespart werden können. 

Wichtiger Schritt zur Entlastung der Unternehmen  

Der Entwurf zur Vereinfachung der Berichtspflichten stellt nach Einschätzung zahlreicher deutscher Verbände und Organisationen einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen dar. Diese können die gewonnenen Freiräume nutzen, um ihre Strategien und Prozesse entsprechend anzupassen und sich auf die anstehenden regulatorischen Änderungen vorzubereiten. 

Auch der Rohrleitungsbauverband (rbv) begrüßt die Initiative der EU-Kommission. Der Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung im rbv hat in seiner Sitzung am 5. März 2025 beschlossen, sich weiterhin intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Der Arbeitskreis wird die weitere Entwicklung beobachten, Informationen zusammentragen und auf Basis neuer und belastbarer Erkenntnisse weiterarbeiten. 


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