Ab 2. Februar gelten weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung – auch oft unter dem englischen Namen „AI Act“ (Artificial Intelligence Act) zu finden. Diese soll die Verwendung von KI in der EU regeln und war im August 2024 in Kraft getreten. Ihre Inhalte müssen nach und nach umgesetzt werden.

Eine Neuerung ab Februar: Nach Artikel 4 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter über entsprechendes Wissen über Künstliche Intelligenz verfügen. Das gilt dementsprechend auch für Unternehmen, die mit KI arbeiten.

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen oder Einrichtungen ergreifen? Konkrete Umsetzungsmaßnahmen gibt die KI-Verordnung nicht vor, wie eine Sprecherin der Bundesnetzagentur mitteilt. Eine Möglichkeit seien aber strukturierte Schulungen oder Weiterbildungsprogramme. „Ein einfaches Selbststudium der betroffenen Personen erscheint zur Sicherstellung einer ausreichenden KI-Kompetenz zum jetzigen Zeitpunkt als nicht geeignet“, sagt sie. Das Ziel: Berufstätige, die mit KI arbeiten, sollen sicher und verantwortungsvoll mit ihr umgehen können. Dafür müssten technische, rechtliche und ethische Aspekte vermittelt werden.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind bisher keine Fristen zur Umsetzung von Schulungen bekannt. (mdr)

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