Über- oder Unterforderung, Mangel an sozialer Unterstützung: All das und mehr kann zur psychischen Belastung von Beschäftigten führen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss diese erfasst werden. Ziel ist es, mögliche Risiken zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Doch längst nicht alle Unternehmen und Einrichtungen setzen die Vorgabe um. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) von 2019 erfassen nur 21 Prozent der Unternehmen die psychische Belastung. „Durch dauerhaft ungünstige Arbeitsbedingungen leidet die Konzentration, Stress kann sich einstellen, und das Risiko für Arbeitsunfälle oder Erkrankungen erhöht sich“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Leiterin des Referats Arbeitswelten, Mobilität und Gesundheit beim Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG).
Um die Lage im eigenen Unternehmen zu ermitteln, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf verschiedene Methoden zurückgreifen. Beispielsweise können die Beschäftigten anonym befragt werden – digital oder auf Papier. Eine andere Möglichkeit sind Arbeitsplatzbeobachtungen durch geschulte Fachkräfte. Die ermittelten Ergebnisse liefern erste Ansatzpunkte, die sich in Gesprächen mit einzelnen Beschäftigten oder in der Gruppe vertiefen lassen.
(DGUV)