Schnelleres Internet für alle?! - Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz; TK-NABEG) beschlossen.
Damit werden zentrale Maßnahmen der Gigabit-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen. Instrumente hierfür: Entbürokratisierung sowie eine effizientere Datennutzung durch die Etablierung des „Gigabit-Grundbuchs“. Damit will die Bundesregierung den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen verstärken. Der Anschluss bisher unterversorgter Gebiete soll so leichter möglich sein. Auch die Kundenrechte sollen gestärkt werden. Demnach dürfen Verbraucher die monatliche Gebühr bei dauerhafter oder regelmäßiger Nichteinhaltung der Übertragungsgeschwindigkeit künftig um mindestens zehn Prozent mindern.
Kahlschlag in der Breitbandförderung?
Fast zeitgleich mit dem Kabinettsbeschluss zum Netzausbau-Gesetz kündigte BMDV-Staatssekretär Stefan Schnorr mit einem Schreiben zu „Anpassungen Gigabit-Fördermittel 2024 und 2025“ am 26. Juli 2024 eine Kürzung der Fördermittel des Bundes für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten an. Demnach wird bereits im laufenden Jahr 2024 die Förderung auf zwei Milliarden Euro gekürzt. Damit würde das 2015 von der Großen Koalition aufgelegte Förderprogramm von derzeit drei Milliarden Euro zurückgefahren. Begründet wird dieser Schritt mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2025, der am 17. Juli 2024 im Kabinett beschlossen wurde, aber noch den Bundestag und Bundesrat passieren muss.
Die Kürzungen haben zur Folge, dass die mit der jüngsten Überarbeitung der Gigabit-Richtlinie eingeführten Länderobergrenzen entsprechend nach unten verschoben werden. Dabei hatte die Bundesregierung erst kürzlich bei der EU-Kommission erwirkt, die Laufzeit sowie Mittelausstattung der staatlichen Ausbauförderung zu verlängern beziehungsweise aufzustocken (siehe auch Infokasten). Die merkliche Kürzung des geförderten Ausbaus gefährde laut BMDV die Pläne jedoch nicht. Man sei auf einem sehr guten Kurs, alle Ausbauziele bis 2030 zu erreichen und sehe keine Auswirkungen auf das Tempo des Gigabit-Ausbaus. Dass bereits genehmigte Projekte nicht eingestellt werden, bleibt allerdings ein schwacher Trost und dient sicherlich nicht der Planungssicherheit für zukünftige Projekte. (rbv/Presse- und Infor- mationsamt der Bundesregierung/BMDV/netz- politik.org/Europäische Kommission)
EU-Kommission genehmigt Änderung der deutschen Förderregelung zum Ausbau der Giga-Netze
Die Europäische Kommission hat Änderungen an einer deutschen Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus von sehr schnellen Breitbandnetzen mit Gigabit-Übertragungsgeschwindigkeit in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Regelung war ursprünglich im November 2020 genehmigt worden und sollte am 31. Dezember 2025 auslaufen. Durch die Änderungen wird die Laufzeit der Regelung um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und ihre Mittelausstattung um 26 Milliarden Euro aufgestockt. Zudem wird sie an die Breitbandleitlinien von 2023 angepasst.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu: „Die überarbeitete Regelung wird in Deutschland zu einer wesentlichen Verbesserung der Verfügbarkeit von Gigabit-Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten führen. Gigabit- Netze werden die Download- und Upload-Geschwindigkeiten der bestehenden Netze mindestens verdreifachen.“
(Bild: KI-generiert)