Der FNB Gas e. V. hat am 22. Juli 2024 der Bundesnetzagentur den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. Damit ist ein zentraler Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht.
Nach intensiver Planung haben die Fernleitungsnetzbetreiber nun ihren gemeinsamen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Somit legen sie ein deutschlandweites, ausbaufähiges, effizientes und schnell realisierbares Wasserstoffnetz zur Genehmigung vor, das zentrale Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte sowie Speicher und Importzentren schrittweise bis zum Jahr 2032 miteinander verbindet. Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes gemäß Antrag beträgt 9.666 Kilometer.
Davon entfallen 802 Kilometer auf Leitungen von 16 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern (Verteilernetzbetreibern). Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60 Prozent). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,7 Milliarden Euro. Die Einspeise- beziehungsweise Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 Gigawatt beziehungsweise 87 Gigawatt.
Optimaler Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
Das Kernnetz erfüllt die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankerten Ziele. Um mehr Flexibilität in der Umsetzung der Projekte zu schaffen, sieht das EnWG auch die Möglichkeit einer zeitlichen Streckung einzelner genehmigter Kernnetzmaßnahmen vor, sofern sich bestimmte Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt bis 2037 als notwendig erweisen sollten. „Die FNB stehen geschlossen hinter dem Konzept des Kernnetzes", bekräftigt Dr. Thomas Gößmann, Vorstandsvorsitzender FNB Gas. „Gemeinsam beantragen wir das vollständige Kernnetz und werden es schrittweise aufbauen und betreiben.
Das Kernnetz soll den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa optimal fördern und begleiten“, so Gößmann. Und Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas, fügt hinzu: „Das Kernnetz ist der Startpunkt für den Aufbau einer deutschlandweiten Transport-Infrastruktur. Im nächsten Schritt geht es darum, die Infrastruktur weiterzuentwickeln, um den Wasserstoff auch in die Fläche zu bringen. Daran arbeiten die FNB und zukünftigen Wasserstofftransportnetzbetreiber bereits jetzt in enger Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff“.
Wie geht es weiter?
Nach der Abgabe des finalen Antrags am 22. Juli 2024 hat die BNetzA gemäß § 28q Abs. 8 EnWG zwei Monate Zeit für die Prüfung und Genehmigung. Das schließt eine Konsultation des von den FNB vorgelegten Kernnetzes ein, die bis zum 6. August 2024 laufen wird. Nach Genehmigung des Antrags durch die BNetzA beginnt der Aufbau des Kernnetzes. Erste Leitungen sollen bereits im kommenden Jahr auf Wasserstoff umgestellt werden.
Was ist noch zu tun?
In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die BNetzA das Hochlaufentgelt festlegen. Zudem muss noch die vertragliche Ausgestaltung für die Bereitstellung und Finanzierung des Amortisationskontos zur Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes erfolgen. Auch bezüglich eines Marktmodells für Wasserstoff einschließlich der Vermarktung der Transportkapazitäten müssen noch Regelungen erarbeitet werden. Zudem sind die zukünftigen Marktrollen wie zum Beispiel der Speicher, insbesondere in der Markthochlaufphase, bislang ungeklärt.
Damit der Markthochlauf insgesamt gelingt, ist es wichtig, dass die Politik verlässliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf auf der Erzeugungs- und Nachfrageseite schafft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kernnetzes, um zusätzliche Bedarfe und Standorte im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff zu berücksichtigen (Stufe 2). Dafür ist auch die Transformation der Verteilnetze wichtig, um ein flächenversorgendes Wasserstoffnetz zu entwickeln. (FNB Gas)
Übersichtsdarstellung des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes gemäß Antrag vom 22.07.2024. (Grafik: FNB Gas)