Wasserstoff ist essenziell, damit Deutschland bis 2045 ein klimaneutrales Industrieland wird. Dafür muss die Infrastruktur zur Erzeugung, Speicherung und zum Import von Wasserstoff entstehen. Das Kabinett hat Ende Mai das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) beschlossen und zur weiteren Lesung an den Bundestag und den Bundesrat übergeben. Die Länder fordern Nachbesserungen. (Foto: Canva)

2 2024 wasserstoff beschleunigungsgesetz V3Im Fortlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben die Abgeordneten des Bundestages erstmals am 28. Juni 2024 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung beraten. Im Anschluss der ersten Lesung des Gesetzentwurfes „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ wurde die Vorlage an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Weiterberatung überwiesen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat am 5. Juli in erster Lesung über den Gesetzesentwurf beraten. Hier wurden von den Bundesländern zahlreiche Nachbesserungen gefordert. So stimmten die Vertreter der Landesregierungen mehrheitlich für die Position, den Ausbau von Elektrolyseuren und anderer Erzeugungsanalgen auch auf See zu beschleunigen. Darüber hinaus sprachen sich die Länder für eine Aussetzung des Vergaberechts aus, um das Wasserstoffkernnetz schnell zu realisieren. Andernfalls hätten öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber gegenüber privaten Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil, da diese nicht dem Vergaberecht unterlägen.

Markthochlauf beschleunigen

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz schafft die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Denn Wasserstoff wird in naher Zukunft eine wichtige Rolle bei der Transformation der Industrie, im Luft-, Schiffs- und Schwerlastverkehr und beim Umbau des Energiesystems spielen. „Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach der Kabinettsitzung. Das Gesetz beseitige Hemmnisse bei der Zulassung von Infrastrukturvorhaben, die Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren. Es sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.

Genehmigungsverfahren vereinfachen

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vereinfacht weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff: Beispielsweise werden Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht. Zudem sollen die Wasserstoff-Infrastrukturvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt ihnen bei Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden eine besondere Bedeutung zu. „Wir nutzen Beschleunigungsmaßnahmen: Digitale Prozesse, Höchstgrenzen für Antragstellung, vorzeitigen Maßnahmenbeginn, einfache und pauschalere Antragstellung“, so Habeck. Damit habe die Bundesregierung schon den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze und den Bau von LNG-Schiffen beschleunigt.

Vier Kernziele im Fokus

Die Bundesregierung hat vor fast einem Jahr den Zeitplan und Umfang des Wasserstoffausbaus mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie angepasst. So hat sie das Ziel für die heimische Elektrolysekapazität zur Herstellung von Wasserstoff bis 2030 auf zehn Gigawatt verdoppelt. Dabei dient die Wasserstoffstrategie im Wesentlichen vier Zielen: Verfügbarkeit von ausreichend Wasserstoff herstellen, Wasserstoffinfrastruktur ausbauen, Wasserstoffanwendungen in Industrie, Verkehr und Energieversorgung etablieren sowie gute Rahmenbedingungen schaffen. Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz dient genau diesen Zielen.

Das Gesetz reiht sich in eine Serie von Bausteinen zum Wasserstoffhochlauf ein: Die Bundesregierung hat bereits Regelungen für Planung und Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes und für seine Finanzierung geschaffen. Sie hat außerdem eine umfassende integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- sowie das zukünftige Wasserstoff-Transportnetz vorgelegt.

Mehr Informationen zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hier.

(Foto: Canva)


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