Handwerksbetriebe können ab sofort ihre Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreien lassen. Möglich ist dies über die Website von Toll Collect. (Foto: Canva)
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Ausgenommen sind jedoch Handwerksbetriebe, wenn die Fahrzeuge nicht dem gewerblichen Güterverkehr zuzuordnen sind, von einem Beschäftigten des Betriebs geführt werden und Materialien, Ausrüstungen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die für die Ausführung von Dienst- und Werkleistungen notwendig sind. Die Liste der befreiten Handwerksberufe beinhaltet auch den Rohrleitungsbauer (Nr. 126), den Kanalbauer (Nr. 79) und den Straßenbauer (Nr. 141). Für den Nachweis der Handwerkerausnahme eignen sich z. B. folgende Dokumente: Handwerks-/ Gewerbekarte, Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Ab sofort können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen über die Toll Collect-Website für eine Mautbefreiung anmelden. Mautkontrollen können auf der Grundlage dieser Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden. Fahrzeuge, die überwiegend nicht unter die Handwerkerausnahme fallen, können die Fahrten entweder via App zahlen oder mit einem festinstallierten Gerät ausgestattet werden, um die Maut komfortabel zu entrichten. Weitere Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten sind auf der Website von Toll Collect verfügbar.
(Quelle: Toll Collect)
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