Schutz vor Baulärm - Seit 1998 findet in Deutschland jeden letzten Mittwoch im April der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ statt.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 24. April kündigten der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen­Agrar­Umwelt (IG Bau) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mehr Anstrengungen beim Thema Lärmschutz auf Baustellen an.

Gerade auf Baustellen ist Lärm eine ständig wiederkehrende Gesundheitsgefährdung, die das Gehör irreversibel schädigen kann. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste gemeldete Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und in den baunahen Dienstleistungen – mit steigender Tendenz: Die BG Bau verzeichnete für das Jahr 2023 4.581 neue Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit (vorläufige Zahl). Das sind 571 mehr als im Jahr zuvor (2022: 4.010).
Dieser Entwicklung wollen BG Bau, ZDB, HDB und IG Bau nun mit verstärkter Aufklärung und einem gemeinsamen Engagement für einen besseren Schutz vor Lärm in der Bauwirtschaft begegnen.

Gesetzliche Regelung

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).

Praktische Tipps zum Nachlesen

Mehr Informationen und praktische Tipps zum Umgang mit Baulärm gibt ein Merkblatt, das der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau jetzt herausgegeben hat und das vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, dem Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft aktiv unterstützt und fachlich begleitet wird. Es richtet sich vor allem an Bauherren/ Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen. (BG Bau/HDB/ ZDB/IG Bau)

Das Merkblatt steht hier zum Download bereit:


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