Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten - Diisocyanate sind chemische Stoffe und kommen als wichtiger Baustein in Polyurethanen (PU)-basierten Produkten vor. Seit dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur dann noch mit Diisocyanaten arbeiten, wenn sie entsprechend geschult sind.
Ob in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen oder Lacken: Diisocyanate kommen in vielen Produkten vor und sind neben Polyolen Hauptbausteine von Polyurethanen. Somit sind Diisocyanate auch im Baugewerbe verbreitet. Aufgrund von Gesundheitsgefahren, die von Diisocyanaten ausgehen – sie können zu einer Sensibilisierung führen und gelten als potenzielle Auslöser von berufsbedingten Atemwegs und Hauterkrankungen –, gilt für gewerbliche Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichtsprozent laut Verordnung (EU) 2020/1149 eine Beschränkungsregelung.
Ohne die Durchführung der in der Verordnung geforderten Schulungen ist die Tätigkeit mit Diisocyanaten seit dem 24.08.2023 nicht mehr erlaubt. Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. (BGETEM)
Mehr zu diesem Thema und auch zu den Fragen, wer die Schulungen vornehmen darf und wie es um die Dokumentationspflicht bestellt ist, erfahren Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse.
(Bild: © www.bgetem.de)