Mit Spannung war die Entscheidung des Bundesrates über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung in der Branche erwartet worden. Die deutsche Bauwirtschaft hatte gefordert, dass Baustoffe aus Recyclingmaterial endlich ihren Status als Abfall verlieren, um so eine höhere Recyclingquote am Bau zu ermöglichen. Das Ergebnis ruft Enttäuschung und Unverständnis hervor.

2023 Ersatzbaustoffverordnung kleinAm 7. Juli 2023 entschied der Bundesrat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung. „Statt mit einer Regelung zum Abfallende mehr Recycling am Bau zu ermöglichen, hat die Politik eine große Chance vertan“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Bund und Länder haben sich dagegen entschieden, eine rechtssichere und nachhaltige Verordnung für mehr Recycling sowie weniger Verfüllung und Deponierung zu schaffen. Das eindeutig geregelte Abfallende innerhalb der Ersatzbaustoffverordnung wäre ein echter Hebel zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewesen.“

Pakleppa rechnet damit, dass als Folge der nicht angepassten Ersatzbaustoffverordnung die Bereitschaft zur Herstellung und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen stark zurückgehen werde und es zu „enormen Massenverschiebungen in die Verfüllung und in die Deponie“ kommen werde. „Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger, sich zeitnah mit uns an einen Tisch zu setzen, um schnellstmöglich eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden.“

Nicht im Sinne der Nachhaltigkeit

Mit jährlich rund 221 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle stünde der Bauwirtschaft eine immense Rohstoffquelle zur Verfügung. Der ZDB hat immer wieder dafür plädiert, dass qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe offiziell als Produkt gelten. Pakleppa: „Wenn Recyclingmaterial nicht mehr der Makel des Abfalls anhängt, wird es sich auf dem Markt etablieren und als Baumaterial wiederverwendet werden.“

Vor dem Hintergrund von Ressourcenknappheit, begrenzter Deponiekapazität und der Notwendigkeit, auch im Bauprozess die CO2- Freisetzung auf ein Minimum zu reduzieren, kommt der Planung und Umsetzung des Bodenmanagements eine wesentliche Bedeutung zu. Der ZDB betont, dass das aktuell in der überwiegenden Mehrzahl der Baumaßnahmen übliche Entsorgen von Aushubmaterial als Abfall und das anschließende Beziehen von Füllboden aus Primärbaustoffen nicht im Sinne der Nachhaltigkeit ist. (ZDB)

(Foto: ©kieutruongphoto/pixabay)


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