Pläne für „Wasserstoffautobahnen“ nehmen Fahrt auf - Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben ihren aktuellen Planungsstand für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und an die Bundesnetzagentur übergeben.

Damit ist ein erster wichtiger Schritt für die Planung des Wasserstoffnetzes in Deutschland getan.

2023 FNB Karte Planung
Aktueller Planungsstand des Wasserstoff-Kernnetzes
Grafik: FNB



Mit dem am 12. Juli 2023 veröffentlichten Planungsstand haben die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber ein erstes Modellierungsergebnis für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt. Mithilfe der „Wasserstoffautobahnen“ sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoffstandorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Dabei wird das Kernnetz wichtige Wasserstoffinfrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, berücksichtigen. Das von den FNB modellierte Kernnetz bildet das Grundgerüst der Wasserstoffinfrastruktur. Darauf aufsetzend wird dann das Wasserstoffnetz weiter ausgebaut.

Ziele der Bundesregierung

Ziel der Bundesregierung ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau der Wasserstoff-
netzinfrastruktur in Deutschland, die mit dem Wasserstoffmarkt bedarfsgerecht wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Bereits jetzt ist die zweite Stufe in Vorbereitung, bei der eine umfassende Wasserstoffnetzplanung im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037 erfolgt.

„Die FNB unterstützen voll und ganz das Ziel der Bundesregierung, schnell und kosteneffizient eine deutschlandweite Wasserstoffinfrastruktur aufzubauen, die den Markthochlauf ermöglicht und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Der vorgestellte Planungsstand ist der erste Schritt. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, bis zum Herbst der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Entwurf für ein optimiertes Wasserstoff-Kernnetz vorzulegen“, sagt Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas.

„Optimiertes Kernnetz“ auf Grundlage von Rückmeldungen

Auf Basis des von den FNB veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz hatten Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG-E auf der Internetseite von FNB Gas bis zum 28. Juli 2023 die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz. Die FNB prüfen nun die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf die Erfüllung der gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz. Auf dieser Grundlage soll ein „optimiertes Kernnetz“ entworfen werden, welches im Herbst 2023 zur Prüfung an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

Länder, Verbände und weitere Stakeholder konnten ihre Stellungnahme, ob sie die vorgelegten oder weitere Wasserstoffinfrastrukturen für erforderlich halten, ebenfalls bis zum 28. Juli 2023 an das BMWK senden. Im Mai hatte die Bundesregierung den Entwurf für eine EnWG-Novelle auf den Weg gebracht, die die regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen für die Entwicklung eines ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes legt. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, das bis zum Herbst abgeschlossen sein soll. Auch nach den gesetzlichen Festlegungen sind im Genehmigungsverfahren weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme vorgesehen.

Finanzierung des Kernnetzes

„Ein deutschlandweites Kernnetz ist das gewünschte Aufbruchssignal für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Zentrale Voraussetzung ist allerdings auch die gesetzliche Verankerung eines Finanzierungsmodells, das marktfähige Netzentgelte und zugleich eine kapitalmarktfähige Finanzierung durch die Netzbetreiber gewährleistet“, betont der Vorstandsvorsitzende des FNB Gas Dr. Thomas Gößmann.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines privatwirtschaftlichen Aufbaus des Wasserstoff- Kernnetzes, das durch Netzentgelte finanziert werden soll. Nach aktueller Planung soll ein möglichst bundesweit einheitliches Netzentgelt implementiert werden, das in der Hochlaufphase gedeckelt ist, um einen raschen Markthochlauf zu unterstützen. Die Netzentgelte sollen durch zeitliche Streckung auf ein marktgängiges Niveau gebracht werden. Dazu wird aktuell unter Einbeziehung der Möglichkeit einer subsidiären Teilabsicherung durch den Bund ein detailliertes Konzept entwickelt. (FNB/BMWK)


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