Vor dem Hintergrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe stark gestiegen. Um einer existenziellen Bedrohung der Baufirmen präventiv entgegenzutreten, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in einem Erlass ...
...vom 25. März 2022 für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen und hier für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Damit soll ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abgefangen und eine Vertragsanpassung z. B. auch hinsichtlich der Ausführungsfristen erfolgen. Die jetzt vorliegenden Bestimmungen zur Stoffpreisgleitung sowie zu weiteren Fragen gelten für Auftraggeber des Bundes. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind bis zum 30. Juni 2022 befristet. Derzeit ist noch offen, ob die Bundesländer – und vor allem die Kommunen – gleich lautende oder ähnliche Bestimmungen treffen werden. „Eine Umsetzung auch für privatrechtliche Verträge wäre ein wichtiges Signal für den Leitungsbau“, so rbv-Hauptgeschäftsführer Dieter Hesselmann. „Hier sollte man dem guten Beispiel der öffentlichen Hand folgen!“
Details zum Erlass finden Sie hier: https://bit.ly/3tWdz95