Im Jahr 2022 gibt es einige Neuerungen, die die Unternehmen und Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betreffen. Wir haben die wichtigsten neuen Regelungen, Veröffentlichungen und Serviceangebote für Sie zusammengefasst.

Schädigung im Schultergelenk als „Wie-Berufskrankheit“

Ziehende oder stechende Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Schulterbereich: Das können Symptome für eine „Läsion der Rotatorenmanschette“ sein. Vor allem Beschäftigte mit intensiven Schleif- oder Überschultertätigkeiten können davon betroffen sein. Im Dezember 2021 empfahl der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“, diese Erkrankung neu in die Liste aufzunehmen. Dieser Beschluss bildet für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie für Gutachterinnen und Gutachter bereits jetzt die Grundlage, um gemeldete Fälle zu prüfen. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann eine Erkrankung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.

Teilhabestärkungsgesetz: Verbesserte Betreuung während der Reha

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen die Jobcenter und Arbeitsagenturen ab 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen und die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden verbessert werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten künftig Zugang zu sozialintegrativen Leistungen neben dem Reha-Verfahren. So soll ihnen eine nachhaltige Eingliederung, aber auch der Zugang zu sozialer Teilhabe ermöglicht werden.

Änderungen der Bezugsgröße der Sozialversicherung

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Bezugsgröße West, die für den Höchstjahresarbeitsverdienst von Bedeutung ist, bleibt unverändert bei 3.290 Euro/Monat (West). Die Bezugsgröße Ost wird auf 3.150 Euro/Monat angehoben. Damit einhergehend wird die Mindestgrenze des Jahresarbeitsverdienstes (Ost) angepasst.

DGUV-Grundsatz zum Führen von Hydraulikbaggern und Radladern

Hydraulikbagger und Radlader werden in der Bauwirtschaft sehr vielfältig und unter Nutzung einer Vielzahl verschiedener Anbaugeräte eingesetzt. Der neue DGUV-Grundsatz 301-005 erscheint Anfang des Jahres und erleichtert die Auswahl und die Qualifizierung geeigneter Personen zum Führen dieser Fahrzeuge.

Erste-Hilfe-Kästen in Unternehmen ergänzen

Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardfüllung ihrer Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 aufstocken, wenn sie den aktualisierten Normen entsprechen sollen. Diese sind bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sowie zusätzliche Pflaster sind neu in Erste-Hilfe-Kästen aufgenommen worden. Der Kauf neuer Verbands- kästen ist nicht notwendig. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen.

Weitere Informationen sind unter der :
Service­Hotline 0800/3799100, unter der
Präventions-Hotline 0800/8020100 der BG BAU sowie unter
www.bgbau.de erhältlich.
(BG Bau)

 


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