Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA - Mit der vorliegenden Fassung der „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Ausgabe 2020“ (kurz: Handlungshilfe) hat der Betreuerkreis, bestehend aus Vertretern von Straßenbau- und Verkehrsverwaltungen sowie des Arbeitsschutzes und der Bauwirtschaft, die inhaltlichen Arbeiten an der Handlungshilfe einvernehmlich abgeschlossen.

Ziel der Handlungshilfe ist es, die Regelungen der ASR A5.2 im Zusammenwirken mit den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) zu erläutern und für Grenzfälle Lösungsvorschläge aufzuzeigen, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Aktuell bedarf die Handlungshilfe noch der Freigabe des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) als dem für Fragen des Arbeitsschutzes zuständigen Fachgremium der ASMK. Die im Rahmen der Anhörung der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie Arbeitsschutzbehörden (Länderanhörung) eingegangenen Stellungnahmen wurden darin weitestgehend berücksichtigt. Die Handlungshilfe nimmt Bezug auf die im Dezember 2018 vom BMAS im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2018, S. 1160) bekanntgegebene Arbeitsstättenregel (ASR) A5.2. Ziel der Handlungshilfe ist es, die Regelungen der ASR A5.2 im Zusammenwirken mit den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) nicht nur zu erläutern, sondern für mögliche kritische Grenzfälle allen Beteiligten Lösungsvorschläge unter Anwendung der ASR A5.2 Kapitel 4.3 Absätze (3) und (4) aufzuzeigen, mit denen die größtmögliche Sicherheit für die Beschäftigten auf Straßenbaustellen und für die Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gewährleistet werden kann.

Schon in der Planungsphase anwenden

Im Interesse eines bundesweit einheitlichen Vorgehens soll die Handlungshilfe bereits in der Planungsphase beim Zusammenwirken von Straßenbau-, Verkehrsverwaltungen und Arbeitsschutz sowie in der Ausführungsphase als auch Baudurchführung als Arbeitshilfe genutzt werden, insbesondere auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern (Arbeitgeber/ Bauwirtschaft). Betreffend der Entwicklung und Erprobung von technischen Innovationen im Rahmen abgestimmter Pilotversuche in der Praxis sei an dieser Stelle darauf hinge- wiesen, stets eine Beteiligung des Arbeitsschutzes sicherzustellen. (BASt)


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV