Aus Rohrleitungsbauer wird Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik, aus Kanalbauer wird Kanalbauer für Infrastrukturtechnik: Die Umbenennungen gepaart mit einer grundlegenden Modernisierung der Ausbildungsinhalte – eigentlich schon ab dem Ausbildungsjahr 2024 geplant – ist jetzt nach intensiven fachlichen Diskussionen und einem entscheidenden Beschluss gesetzt und tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft!

BerufsbilderDie neue Ausbildungsverordnung betrifft 19 Bauberufe, darunter auch die zweijährige Ausbildung Tiefbaufacharbeiter/-in (Schwerpunkte Straßenbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik und Gleisbauarbeiten) als auch die dreijährigen Ausbildungen Rohrleitungsbauer/-in und Kanalbauer/-in. Das Inkrafttreten der modernisierten Verordnungen für die Bauberufe mit den zugehörigen Unterweisungsplänen für die Überbetriebliche Ausbildung soll gebündelt erfolgen.

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung wurde im Jahr 1999 erlassen und ist inhaltlich mittlerweile veraltet. Neue Technologien, die zunehmende Digitalisierung und neue Verfahrensweisen in der Bauwirtschaft beeinflussen die Arbeitsweisen und Anforderungen im Bausektor. Diese Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Facharbeiter/-innen in der Bauwirtschaft sollen in einer neuen Ausbildungsverordnung ebenso berücksichtigt werden wie auch das Thema Nachhaltigkeit.

Die Sozialpartner HDB, ZDB und IG BAU haben sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie den Berufsbildungsausschüssen der Bau-Arbeitgeber dafür eingesetzt, dass die Ausbildungsinhalte der Bauberufe den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Erlassverfahren nach der Aussetzung über den Jahreswechsel 2023/24 wieder aufgenommen. Sachverständige von HDB und ZDB werden gemeinsam mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik bis zum Inkrafttreten 2026 die notwendigen Unterweisungspläne erarbeiten, um eine ganzheitlich modernisierte Ausbildung an allen drei Lernorten sicherzustellen.


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