Mitglied des rbv zu sein heißt, gut informiert zu sein, Normen, Technik und neue Entwicklungen mitzugestalten, teilzuhaben an aktuellen Strategien und energiepolitischen Erkenntnissen und dazuzugehören zum Kreis der führenden Unternehmen der Leitungsbaubranche.

Die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder können alle Unternehmen erwerben, die ein Zertifikat GW 301 oder GW 302, ein Zertifikat FW 601, ein Gütezeichen RAL GZ 961 oder ein Gütezeichen RAL GZ 962 besitzen.

Die Aufnahme ist bei der Geschäftsführung schriftlich zu beantragen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand auf Vorschlag der Geschäftsführung.

Interesse an der Mitgliedschaft im Rohrleitungsbauverband? Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Diana Küster
T +49 221 37 668-47
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


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2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

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Aktuelles

Finanzierungsrahmen für das Wasserstoff-Kernnetz birgt mehr Flexibilität

Der Finanzierungsrahmen für das Wasserstoff-Kernnetz, die Autobahn des deutschen Wasserstofftransports, ist im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 12.04.2024 durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die Finanzierung des Kernnetzes erfolgt privatwirtschaftlich über Netzentgelte, die gedeckelt sind, um den Hochlauf positiv zu beeinflussen.

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TikTok: Wir haben die 10-K-Hürde genommen!

In weniger als einem Jahr haben wir die magische Marke von 10.000 Followern auf TikTok erreicht! Für die Zukunftsinitiative #pipeline31 markiert dies einen bedeutenden Meilenstein in der Sichtbarkeit des Leitungsbaus. Das bedeutet, dass unsere Videos etwa 7 Millionen Mal angesehen wurden und die Nutzer fast 300.000 Likes hinterlassen haben.

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Für die Zukunft gerüstet: Modernisierte Ausbildungsverordnung im Leitungsbau ab 2026!

Aus Rohrleitungsbauer wird Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik, aus Kanalbauer wird Kanalbauer für Infrastrukturtechnik: Die Umbenennungen gepaart mit einer grundlegenden Modernisierung der Ausbildungsinhalte – eigentlich schon ab dem Ausbildungsjahr 2024 geplant – ist jetzt nach intensiven fachlichen Diskussionen und einem entscheidenden Beschluss gesetzt und tritt ab dem 1. August 2026 in Kraft!

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